Hallo, die Frage ist sicherlich sehr unglücklich gewählt, ab ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mir qualmt schon der Kopf.
Sachverhalt:
Verkehrsunfallsache
Unser Mandant macht Schadenersatzansprüche gegen gegn. Haftpflicht geltend. Gegner macht ebenfalls Schadenersatz geltend und reicht Klage ein. Wir haben Widerklage eingereicht. Nach Einreichung Widerklage haben wir uns mit gegne. Haftpflichtvers. verglichen, dass diese 1/2 der Widerklage sofort zahlt sowie 1,3 GG zzgl. Ausl.+MWSt und 0,65 VG + 1,0 EG zzgl. Ausl. + MWSt. (wir nehmen im Gegenzug die Widerklage zurück)
Wenn deren VN Klage verliert, zahlen sie die restlichen 1/2 der Widerklageforderung.
Wie geahnt wurde die gegn. Klage abgewiesen und die Kosten gequotelt. Daraufhin hat die gegne. Haftpflicht, wie versprochen, die restlichen 1/2 der Widerklage an uns gezahlt.
Wir haben KAA gestellt und Klage muss Summe xy an uns zahlen.
Gegen wen mach ich denn jetzt unsere Gesamtkosten abzgl. Erstattung Gegner geltend? RAin meint gegne. Haftpflicht????
Ich würde den Rest ja mit dem Mandanten bzw. dessen RSV abrechnen. Aber muss dann die Zahlung der gegne. Haftplicht (1,3 GG, Ausl.,MWSt, 0,65 VG, 1,0 EG, Ausl., MWSt) mit angegeben werden???? Steh total auf dem Schlauch! HILFE!!!!
Gegen wen rechne ich restliche Kosten aus KAA ab?
- icerose
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Hallo,
du musst jetzt vollständig gegenüber Mdt bzw. seiner RSV mit der Zahlung der gegnerischen HPV abrechnen. Dein Mdt bzw. seine RSV sollen ja eben nur noch die Differenz zahlen, oder?
du musst jetzt vollständig gegenüber Mdt bzw. seiner RSV mit der Zahlung der gegnerischen HPV abrechnen. Dein Mdt bzw. seine RSV sollen ja eben nur noch die Differenz zahlen, oder?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Muschel
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O,k also wie ich gedacht habe. Nun weiß ich aber nicht wie ich das mit der Zahlung der gegn. Haftpflicht handhaben soll.
Der Vergleich wurde nicht protokolliert, wir haben nur die Widerklage zurückgenommen. Die Zahlung der GG, 0,65 VG und EG hat die Haftpflicht im Vergleich vorgeschlagen. Müssen diese jetzt bei der KR gegenüber dem Mdt. berücksichtigt werden und wenn ja, wie sieht dann die Endabrechnung aus?
Vorschlag:
1,3 GG aus 652,00 (Widerklagewert)
1,3 VG aus Gesamtstreitwert (Klage: 2358,43 €, Widerklage: 652,00)
Anrechnung 0,65 aus 652,00 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00 €
Fahrtkosten, Auslagen, MWSt
Abzüglich Zahlung gegne. Haftpflicht sowie Abzug Zahlung Kläger laut KFB?????
Der Vergleich wurde nicht protokolliert, wir haben nur die Widerklage zurückgenommen. Die Zahlung der GG, 0,65 VG und EG hat die Haftpflicht im Vergleich vorgeschlagen. Müssen diese jetzt bei der KR gegenüber dem Mdt. berücksichtigt werden und wenn ja, wie sieht dann die Endabrechnung aus?
Vorschlag:
1,3 GG aus 652,00 (Widerklagewert)
1,3 VG aus Gesamtstreitwert (Klage: 2358,43 €, Widerklage: 652,00)
Anrechnung 0,65 aus 652,00 €
1,2 TG aus 2.358,43 €
1,0 EG aus 652,00 €
Fahrtkosten, Auslagen, MWSt
Abzüglich Zahlung gegne. Haftpflicht sowie Abzug Zahlung Kläger laut KFB?????
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
ich steh da jetzt bissle auf dem Schlauch... Was für Kosten sind denn da jetzt noch übrig?
mE hast du einen Teil schon bezahlt bekommen und den anderen Teil im KFB drin.
lt. deiner Rechnung seid ihr ja beim Klagegegenstand nicht außergerichtlich tätig gewesen. Die Rechnung an den Mandanten müsste ja dann eigentlich Null ergeben
mE hast du einen Teil schon bezahlt bekommen und den anderen Teil im KFB drin.
lt. deiner Rechnung seid ihr ja beim Klagegegenstand nicht außergerichtlich tätig gewesen. Die Rechnung an den Mandanten müsste ja dann eigentlich Null ergeben
- icerose
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stimmt, hab ganz überlesen, dass die vermeintliche Differenz ja im Kfb enthalten sein müsste. Und wenn der bezahlt ist, gibt es keinen "Rest".
Versteh ich was falsch?
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- Muschel
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Außergerichtlich waren wir auch nicht beim Klagegegenstand tätig. Nur gerichtlich. Dort sind angefallen:
1,3 VG (aus Klage und Widerklage)
1,2 TG (aus Klage)
Fahrtkosten, Ausl. MWst.
Diese Kosten haben wir im KAA geltend gemacht und jetzt den Kfb bekommen, wonach der Kläger Zahlung an uns leisten muss.
Wenn ich die Rechnung, wie vorgeschrieben, fertige, bleibt noch ein Restbetrag offen, den der Mdt. bzw. die RSV zahlen muss, da die gegn. Haftpflicht nicht die Kosten für 2 AG übernommen.
1,3 VG (aus Klage und Widerklage)
1,2 TG (aus Klage)
Fahrtkosten, Ausl. MWst.
Diese Kosten haben wir im KAA geltend gemacht und jetzt den Kfb bekommen, wonach der Kläger Zahlung an uns leisten muss.
Wenn ich die Rechnung, wie vorgeschrieben, fertige, bleibt noch ein Restbetrag offen, den der Mdt. bzw. die RSV zahlen muss, da die gegn. Haftpflicht nicht die Kosten für 2 AG übernommen.
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Die 2 Auftraggeber sind unser Mdt. und dessen Haftpflicht. Und die gegnerische Haftpflicht hat nur die Kosten für 1 AG übernommen.
Ich würde jetzt, wie unter #3 gegenüber der RSV abrechnen, die ja die Kosten für 2 Auftraggeber übernehmen muss?
Wenn ich dann die Zahlung laut Kfb und die der gegn. Haftpflicht gegenrechne, ergibt sich noch ein Forderungsbetrag für uns.
Ich würde jetzt, wie unter #3 gegenüber der RSV abrechnen, die ja die Kosten für 2 Auftraggeber übernehmen muss?
Wenn ich dann die Zahlung laut Kfb und die der gegn. Haftpflicht gegenrechne, ergibt sich noch ein Forderungsbetrag für uns.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- icerose
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Aahhh, zwei Auftraggeber. Davon stand oben nix - oder ich hab´s nicht gesehen.
Na dann, wie schon gesagt, vollständige Abrechnung - übrigens bitte mit 2 x Auslagenpauschale 7002 - an Mdt bzw. RSV, alles bezahlte abziehen und Restbetrag einfordern.
Na dann, wie schon gesagt, vollständige Abrechnung - übrigens bitte mit 2 x Auslagenpauschale 7002 - an Mdt bzw. RSV, alles bezahlte abziehen und Restbetrag einfordern.
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- Muschel
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Hatte oben auch vergessen die 2 Auftraggeber zu erwähnen.
Danke icerose....werde dann die Abrechnung (mit 2 x Auslagenpauschale) fertigen. Dann hab ich die Akte auch vom Tisch!
Danke icerose....werde dann die Abrechnung (mit 2 x Auslagenpauschale) fertigen. Dann hab ich die Akte auch vom Tisch!
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