Freispruch - Abrechnung - Insolvenz
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Sanny jetzt habe sogar ich das kapiert .
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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Und bedeutet jetzt was für den Gebührenanspruch?
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Vgl. #9; nach den beiden Entscheidungen ist der Kostenerstattungsanspruch (als sogenannter Neuerwerb) Bestandteil der Insolvenzmasse. Gemäß § 80 InsO kann nur der Insolvenzverwalter, nicht aber der Insolvenzschuldner / Mandant darüber verfügen.JSanny hat geschrieben:Und bedeutet jetzt was für den Gebührenanspruch?
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Dann würd ich mich aber immer noch an den wenden, wenn nicht der Mandant bezahlt.
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Bloß hat der Insolvenzverwalter wohl auch keine Chance, Dir Deine Gebühren zu zahlen. Ich halte die Entscheidungen für total falsch. Aber der Bundesgerichtshof hat gesprochen. Da kann man als Insolvenzverwalter - ohne sich in die eigene Haftung zu begeben - auch nix machen.
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Der Rechtspfleger meinte, dass der Insolvenzverwalter ggf. die Forderung freigeben könne - aber ob er das macht ist natürlich mehr als fraglich...
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Erstmal muss doch der Auftraggeber, Dein Mandant, Dich auch bezahlen.
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Würde ich nicht tun. Nicht weil ich Dir die Gebühren nicht gönne, aber dann würden die Gläubiger wohl fragen, warum ich Dir da einen Vorteil, den sie nicht bekommen, zukommen lasse. Aber Versuch macht klux.global-fish hat geschrieben:Der Rechtspfleger meinte, dass der Insolvenzverwalter ggf. die Forderung freigeben könne - aber ob er das macht ist natürlich mehr als fraglich...
@ AB: Die Zahlung durch den Mandanten ist keine Voraussetzung der Freigabe. Freigabe heißt hier, dass der Schuldner bezüglich der Forderung die sogenannte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wieder bekommt und dann über die Forderung nach freiem Gutdünken verfügen kann. Er kann sie dann auch an den Verteidiger abtreten.
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Jaja, das ist mir schon klar. Aber das sind alles Fragen, die ich mir als Verteidiger nicht stellen muss, wenn ich auch meine Vergütung direkt vom Auftraggeber fordern kann.
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Können kannst Du wohl - allein mir fehlt der Glaube, dass der Auftraggeber zu seiner Zahlung in der Lage ist.Adora Belle hat geschrieben:wenn ich auch meine Vergütung direkt vom Auftraggeber fordern kann.
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