Hallo ihr Lieben,
wir vertreten einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiterin erst ordentlich kündigen ließ, durch uns. Das wurde von uns auch bereits abgerechnet.
Jetzt kam er 2 Monate später wieder an und wollte die Fristlose Kündigung (weil die Mitarbeiterin sich im gegenüber im Ton vergriffen hat, Beleidigung etc.).
Haben nunmehr die fristlose Kündigung fertiggestellt und so wie es aussieht, geht die Mitarbeiterin dagegen auch nicht vor.
Ist das jetzt eine neue Angelegenheit oder ist das mit der 1. Abrechnung erledigt?
Neue Kündigung = Neue Angelegenheit?
- Muschel
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1154
- Registriert: 01.06.2011, 11:38
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Da wird sich der Mandant aber bedanken, hat schon bei der ersten Rechnung rumgemosert!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Dann soll er doch die Kündigung selbst schreiben.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)