Hey Leute,
mein Chef hat mir aufgegeben einen Kombi-Auftrag fertig zu machen. Aber was ist das? Der PfÜB? Ich habe leider keine Ahnung von ZV.
Vielleicht weiß jemand, ob und wann in Hannover Seminare stattfinden?! Wäre cool, wenn mir jemand Bescheid sagen könnte, wenn er/sie etwas weiß.
Dankeschön
LG Freshlisa
Was ist ein Kombi-Auftrag?
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Ein Kombi-Auftrag ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag nach § 802 a ZPO bzw. § 803 ZPO. Der Gerichtsvollzieher wird zunächst mit der Pfändung beweglicher Sachen beauftragt. Die Kombination besteht darin, dass man den Gerichtsvollzieher gleich mit diesem Auftrag auch noch beauftagt, bei fruchtlos verlaufener Pfändung, dem Schuldner die Vermögensauskunft nach § 807 ZPO abzunehmen.
Ich bin in den meisten meiner Fälle inzwischen dazu übergegangen, dem Schuldner ERST die Vermögensauskunft nach § 802 c ZPO abzunehmen und dann über weitere Schritte zu entscheiden.
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Die vorgeschaltete Sachpfändung verursacht meiner Meinung nach nur unnötig Kosten und lässt oftmals wichtige Zeit verstreichen. Insofern war die Gesetzesänderung zum 01.01.2013 wichtig. Laut Aussage von ReFain Jungbauer in FoVo führen lediglich 0,113 % aller Sachpfändungsaufträge zum Erfolg...Die Zahl kann ich selbst nachvollziehen, nachdem ich in den knapp drei Jahren, in denen ich mittlerweile tätig bin, bei der ZV nie über die Sachpfändung zum Erfolg kam (es sei denn, sie war gezielt auf etwas gerichtet).
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Zur Frage nach Seminaren in Hannover, guck mal hier => http://www.zorn-seminare.de/seminare/alle-seminare.html
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Und ich bin immer noch der Meinung, daß Antrag nach 807 der Kombi-Aufrag ist und da 802/803 nichts zu suchen hat.Tine Dea hat geschrieben:
Ein Kombi-Auftrag ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag nach § 802 a ZPO bzw. § 803 ZPO. Der Gerichtsvollzieher wird zunächst mit der Pfändung beweglicher Sachen beauftragt. Die Kombination besteht darin, dass man den Gerichtsvollzieher gleich mit diesem Auftrag auch noch beauftagt, bei fruchtlos verlaufener Pfändung, dem Schuldner die Vermögensauskunft nach § 807 ZPO abzunehmen.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Du meinst quasi ohne § 803 ZPO?! Hm... Wenn man jetzt mal n aktuellen ZPO-Kommentar hätte... Bist du so nett und erklärst mir, warum du meinst, dass es nur der § 807 ZPO ist? Bin da immer gern wissbegierig
Vor der Reform war es ja die Kombination aus dem fruchtlosen Pfändungsversuch und dann e. V.
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807 ist VA nach fruchtloser Pfändung, deshalb meine ich das.
Guck dir den Gesetzestext im Internet an, dafür braucht es keinen Kommentar und du meinst sicher 802 c und nicht 802 a oder?
Wäre schön, wenn uns ein GVZ mal aufklärt hier
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Ich glaube mich irritiert die Überschrift des § 807 ZPO etwas. Aber ja die Meinung eines Gerichtsvollziehers wäre echt super!
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Und wo ist der Unterschied zwischen der Überschrift:
§ 807
Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
und dem was du geschrieben hast?
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Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch
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Vor der Reform war es ja die Kombination aus dem fruchtlosen Pfändungsversuch und dann e. V.
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