Löschung Dienstbarkeit und Löschung Vormerkung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Stromberg
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#1

24.06.2014, 13:05

Guten Morgen,

ich soll im Grundbuch in Abt. II zwei Rechte löschen lassen:
einmal eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Errichtung und Betrieb einer WEA) und einmal eine Vormerkung zur Sicherung des vererb-und übertragbaren Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit gleichen Inhalts wie das erste Recht.

Ich habe mit die Bestellungsurkunde (beide Bestellungen in einer Urkunde) besorgt. Der Wert der beiden Rechte ist seinerzeit jeweils mit 250.000 DM angegeben worden.

Meine Frage:

da es in meiner Urkunde nur eine Bewilligung für beide Rechte gibt, die Summen addieren? Es sind keine Rechte auf eine bestimmte/unbestimmte Dauer.

Danke und Gruß
Martin Filzek
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#2

24.06.2014, 19:32

Bitte nicht böse sein für folgende zwei Kritikpunkte:

1.
Bitte keine selbstgemachten, vielleicht im Büro üblichen, aber anderen völlig unbekannten und in keinem juristischen oder sonstigen Abkürzungsverzeichnis zu findenden Abkürzungen wie hier WEA erfinden. Erster Gedanke war bei mir "WohnungsEigentumsAnlage" - so was ist im Notariat ja häufig. Wahrscheinlich war aber wegen des Bürostandorts in Küstennähe in Schleswig-Holstein (obwohl jetzt schon die Eifel und viele andere Gegenden damit verschandelt werden) Windenergieanlage gemeint? Dass man die Unterschrift unter einem Pkw-Kaufvertrag beglaubigt, kann jeder verstehen. Aber kaum jemand wird wissen, was gemeint ist, wenn Ihr im Büro sagt: Morgen kommt übrigens Herr Meier wegen einer WEA-Löschung (oder -bewilligung).

2.
Nicht immer - das ist in einigen anderen Fragen von vielen anderen auch oft so - bestimmte Dinge als unstreitig unterstellen (wie hier wohl die "damals" mitgeteilten "Werte", die mit je 250.000 DM angegeben wurden), und dann nur noch fragen, ob diese beiden Beträge addiert werden dürfen.

Ich möchte gern sagen, dass diese früheren Wertangaben kritisch überprüft werden müssten, erstens ob sie damals schon "richtig" waren, zweitens ob sie es heute noch sind, und um immer wieder neue Wiederholungen von oft schon Geschriebenem zu vermeiden, verweise ich auf zwei Stellen in diesem Forum (dieselbe Abteilung GNotKG), wo ich (in letzter Zeit, wahrscheinlich davor auch schon oft, vielleicht über Archiv zu finden) ausführlicher darauf eingegangen bin:
- von Tanja1987 am 16.5.2014 gestarteter Thread "beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht), Beitrag #2 auch vom 16.5.14
- von StillesWasser am 6.6.2014 gestarteter Thread "Gegenseitiger Unterhaltsverzicht im Ehevertrag", Beitrag #2 vom 7.6.2014.

Siehe auch in Streifzug und anderen Werken unter beschränkte persönliche Dienstbarkeit / Windenergieanlage, sowie zu § 52.

Zu der gestellten Teil-Frage, ob die Werte zu addieren sind: ja, natürlich, sind ja zwei verschiedene Rechte. Nur ist - siehe oben - deren Wert vielleicht komplizierter zu ermitteln als aus früheren Bestellungsurkunden fragwürdige Wertangaben zu übernehmen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Stromberg
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#3

25.06.2014, 15:08

Danke für die Hinweise, ich werde mich bessern. Aber es ist - wie vermutet - genauso, dass wir täglich mit Windenergie zu tun haben, nicht unbedingt nur in der Kanzlei, aber wir sind umzingelt von Windmühlen. Und irgendwann kürzt man.....

Aber mir scheint es in meiner heutigen Position irgendwie unmöglich, die Werte, die 1994 in der Urkunde angegeben worden sind, zu überprüfen. Eine Nachfrage in der Kanzlei hat auch nichts ergeben, da die Mitarbeiter zwischenzeitlich alle gewechselt haben.
Ich habe den Streifzug (1454 ff) durchgelesen, aber ich habe keine Anhaltspunkte für das dort Gesagte und somit kann ich den evtl. als fragwürdig ermittelten Wert von "damals" weder anzweifeln noch überprüfen.
Martin Filzek
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#4

26.06.2014, 15:26

Stromberg hat geschrieben:Danke für die Hinweise, ich werde mich bessern. Aber es ist - wie vermutet - genauso, dass wir täglich mit Windenergie zu tun haben, nicht unbedingt nur in der Kanzlei, aber wir sind umzingelt von Windmühlen. Und irgendwann kürzt man.....

Aber mir scheint es in meiner heutigen Position irgendwie unmöglich, die Werte, die 1994 in der Urkunde angegeben worden sind, zu überprüfen. Eine Nachfrage in der Kanzlei hat auch nichts ergeben, da die Mitarbeiter zwischenzeitlich alle gewechselt haben.

Diese Idee, in der Kanzlei, die 1994 die Bestellung beurkundet oder beglaubigt hat, anzurufen, und versuchen, da etwas über den Wert zu erfragen, ist natürlich auch albern. Ansprechpartner für Wertermittlungen müssten nur die jetzigen Beteiligten / Mandanten sein.

Ich habe den Streifzug (1454 ff) durchgelesen, aber ich habe keine Anhaltspunkte für das dort Gesagte und somit kann ich den evtl. als fragwürdig ermittelten Wert von "damals" weder anzweifeln noch überprüfen.
Pflichtgemäß muss ich diesen Rechtfertigungsversuchen widersprechen.
Wenn man keine Anhaltspunkte hat: dann müsste man sie sich eigentlich beschaffen.
Anzweifeln oder überprüfen kann man schon, nur ist es natürlich arbeitsaufwendig und ein Erfolg ist nicht sicher.
Ohne auf all das Komplizierte z. B. in Streifzug a.a.O. eingehen zu können würde eigentlich gegen die geplante "Übernahme" der in einer früheren Urkunde nach Angaben der Beteiligten zu Grunde gelegten Werte grundsätzlich sprechen:
Maßgebend ist für die Löschung deren Wert im jetzigen Zeitpunkt.
Nachdem sich im GNotKG in § 52 z. B. der Wert für ewig laufende Rechte dahin geändert hat, dass anders als früher nach § 24 KostO nicht mehr höchstens der fünfundzwanzigfache Jahresbetrag zu Grunde zu legen ist, sondern höchstens der zwanzigfache Betrag, würde sich eine Kürzung des damaligen Wertes um 20 % ergeben. Andererseits könnte man den damaligen - ungekürzten - Betrag jetzt vielleicht damit rechtfertigen, dass durch "Inflationsausgleich" und zwischenzeitliche Preissteigerung bei den eigentlich maßgeblichen Zahlen zur Bewertung eine Hinzurechnung genau dieser ca. 20 % rechtfertigen lässt.


Dies nur als - eigentlich schwaches, s. o. - Argument, falls es bei dem Plan bleibt, den Wert wie beschrieben zu schätzen, und jemand mal nachfragen sollte, wie Ihr auf diesen Wert gekommen seid und entgegenhält, beim GNotKG habe sich doch der Wert für "ewige" Rechte eigentlich ermäßigt ...
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