Hallo,
EB erhalten. Gestempelt und einen Tag später ans Gericht wann fängt Frist an zu laufen?
Mit Stempel oder tatsächlichem Eingangsdatum bei Gericht????
Bitte dringend. Vielen Dank.
FRIST VERSÄUMT?? DRINGEND
- Liesel
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Maßgeblich ist das Datum, was der RA auf dem EB vermerkt.
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- Liesel
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Eingangsdatum muß aber nicht zwingend auch "Kenntnisnahme" durch den RA sein.
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- Tigerle
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Das stimmt, aber macht Ihr da einen Unterschied?Liesel hat geschrieben:Eingangsdatum muß aber nicht zwingend auch "Kenntnisnahme" durch den RA sein.
Man bestätigt den Eingang am und damit beginnt die Frist zu laufen. Bei uns gab es nie eine Abstufung, ob der RA das auch an dem Tag zur Kenntnis genommen hat. Es heisst ja auch Empfangsbestätigung und nicht Kenntnisnahmebestätigung.
- Liesel
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Die Frist beginnt zu laufen, wenn der RA von dem zugestellten Schriftstück Kenntnis nimmt. Er bestätigt den Empfang - das kann er doch nur, wenn er das in den Händen hält. Kann bei kurzen Fristen also schon relevant sein. Deshalb wird hier ein EB auch nie mit einem Eingangsstempel versehen.
Vorsorglich notiere ich die Frist erstmal ab Eingang und korrigiere das dann ggf. nochmal, wenn EB mit Datum versehen ist.
Vorsorglich notiere ich die Frist erstmal ab Eingang und korrigiere das dann ggf. nochmal, wenn EB mit Datum versehen ist.
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- Lämmchen
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Es ist aber genau genommen eine "Kenntnisnahmebestätigung". Wenn der RA wegen Gerichtsterminen z. B. den ganzen Tag nicht im Büro ist, sieht er den Posteingang auch erst später - erst dann wird das EB unterzeichnet und die Frist beginnt zu laufen. Es kommt nicht darauf an, ob das Schriftstück schon einen Tag auf seinem Tisch liegt.Tigerle hat geschrieben:Das stimmt, aber macht Ihr da einen Unterschied?Liesel hat geschrieben:Eingangsdatum muß aber nicht zwingend auch "Kenntnisnahme" durch den RA sein.
Man bestätigt den Eingang am und damit beginnt die Frist zu laufen. Bei uns gab es nie eine Abstufung, ob der RA das auch an dem Tag zur Kenntnis genommen hat. Es heisst ja auch Empfangsbestätigung und nicht Kenntnisnahmebestätigung.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Bei uns kommt auch das Datum auf das EB erst rauf, wenn der RA es zur Kenntnis genommen hat.
Ich setze also nie beim Eingang den Eingangsstempel drauf, sondern lege es mit der Post vor (Eingangsstempel kommt auf das entsprechend übersandte Dokument, aber nicht aufs EB). Frist wird vorsorglich nach Eingang notiert (ggf. dann später korrigiert), RA gibt das EB zurück mit Unterschrift und Datum versehen und dann wirds gefaxt. Sonst könnte ich ja nicht nachweisen, wann er es zur Kenntnis genommen hat, wenn ich es gleich mit dem Eingangsstempel versehe und er es erst ein/zwei Tage später sieht. Das setzt natürlich voraus, dass der RA regelmäßig seine Post sichtet. Aber das versteht sich bei uns von selbst.
Ich setze also nie beim Eingang den Eingangsstempel drauf, sondern lege es mit der Post vor (Eingangsstempel kommt auf das entsprechend übersandte Dokument, aber nicht aufs EB). Frist wird vorsorglich nach Eingang notiert (ggf. dann später korrigiert), RA gibt das EB zurück mit Unterschrift und Datum versehen und dann wirds gefaxt. Sonst könnte ich ja nicht nachweisen, wann er es zur Kenntnis genommen hat, wenn ich es gleich mit dem Eingangsstempel versehe und er es erst ein/zwei Tage später sieht. Das setzt natürlich voraus, dass der RA regelmäßig seine Post sichtet. Aber das versteht sich bei uns von selbst.
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Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
Antoine de Saint-Exupéry
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Wie @Liesel, @Lämmchen, @BaumN und quasi alle anderen Threads zum Empfangsbekenntnis. Das vermerkte Datum der Kenntnisnahme mit Empfangswillen zählt. Wann ich das EB zurückschicke, ist völlig schnuppe.