Guten Morgen,
die Gerichtsvollzieherin hat meinen PfÜb nicht zugestellt, da der Drittschuldner unzureichend bezeichnet war
Jetzt werde ich einen neuen PfÜb fertigen. Meine Frage, fällt jetzt eine neue 0,3 Gebühr für den PfüB an? Ich vermute eher nicht, da es die selbe Angelegenheit ist?
Danke im Vorraus.
PfÜb - erste Zustellung nicht erfolgt - erneuter PfÜb
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Ruf mal beim zuständigen Rechtspfleger an. Du könntest eine Zweitausfertigung deines PFÜB beantragen. Dafür erhältst du dann natürlich keine weiteren Kosten. Wäre aber einfacher mit Zweitausfertigung als wieder komplett einen neuen PFÜB zu beantragen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- Morgenmuffel
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Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hatten wir auch mal den Drittschuldner falsch bezeichnet. Wir haben dann eine Berichtigung hinsichtlich der Drittschuldnerbezeichnung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit beantragt, bekamen einen Beschluss und der GV konnte erneut zustellen. Ich würde, wie Sonnenkind schreibt, mal beim Rechtspfleger nachfragen.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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Ich habe wie Morgenmuffel Berichtigung beantragt wegen offensichtlicher Unrichtigkeit - der ging durch, aber eine gesonderte Gebühr erhältst Du dafür nicht, weil es eine Fortsetzung Deiner ZV-Maßnahme UND dieselbe Angelegenheit ist.
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Habe ich gerade gemacht. Rechtspflegerin bestätigt die Berichtigung. Ich soll einfach nen Zweizeiler fertigen und die Ausfertigungen des PfÜb´s mitschicken.
Prima!! DANKE
Prima!! DANKE