Verschiedene Streitwerte für verschiedene Zeiträume
- Liesel
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Die VG wird immer aus dem höchsten Wert berechnet.
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Also wie die Terminsgebühr aus 8.032,01 €?
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Spielen denn die beiden anderen Werte dann überhaupt keine Rolle für meine Abrechnung?
- Liesel
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Genau. Wieso guckst du da so erschrocken?
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Ich finde das unverständlich. Warum macht sich das Gericht solche Arbeit mit der unterschiedlichen Streitwertfestzung und verwirrt mich immer wieder
Ich werde meine Abrechnung entsprechend ändern und dann ab damit an den Mandanten.
Vielen vielen Dank und einen schönen Feierabend wünsche ich!!
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- Adora Belle
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Der erste Fall war übrigens auch falsch gelöst. Wenn erst im Termin zurückgenommen wird, ist auch die Terminsgebühr aus dem ursprünglichen, hohen Wert entstanden.
- icerose
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Hallo,
ich seh da keinen Fehler. Aber: hattet ihr nicht für den Differenzwert zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr mindestens einen stillschweigenden Auftrag, so dass die Verfahrensgebühr im Nachhinein auch aus 8.032,01 € berechnet werden kann?
Ich würde eher so abrechnen:
1,3 VG aus 7.979,86 €
0,8 VG aus 52,15 €
Prüfung gem. § 15 3 RVG
1,2 TG aus 8.032,01 €
Übersehe ich was?
ich seh da keinen Fehler. Aber: hattet ihr nicht für den Differenzwert zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr mindestens einen stillschweigenden Auftrag, so dass die Verfahrensgebühr im Nachhinein auch aus 8.032,01 € berechnet werden kann?
Ich würde eher so abrechnen:
1,3 VG aus 7.979,86 €
0,8 VG aus 52,15 €
Prüfung gem. § 15 3 RVG
1,2 TG aus 8.032,01 €
Übersehe ich was?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Hallo ,
entschuldigt, wenn ich dieses alte Thema wieder aufnehme.
Ich habe folgenden Sachverhalt. Wir haben ein Urteil erhalten, in dem das Gericht 4 Streitwerte festgesetzt hat.
zunächst € 9.904,50
seit dem 19.11. € 13.639,50
seit dem 09.06. € 16.963,50
seit dem 02.05. € 18.625,50
soweit so gut. Ich stelle meinen KFA jetzt mit einer 1,3 und einer 1,2 Gebühr auf den Streitwert seit dem 02.05.2016. Ich soll jetzt aber auch die außergerichtlichen Kosten bei der Gegenseite einfordern. Auf welchen Wert nehme ich denn jetzt die 0,65Gebühr
Nehme ich da auch den Streitwert seit dem 02.05.?
schon einmal für Eure Hilfe und vorab einen guten Rutsch ins neue Jahr!!
entschuldigt, wenn ich dieses alte Thema wieder aufnehme.
Ich habe folgenden Sachverhalt. Wir haben ein Urteil erhalten, in dem das Gericht 4 Streitwerte festgesetzt hat.
zunächst € 9.904,50
seit dem 19.11. € 13.639,50
seit dem 09.06. € 16.963,50
seit dem 02.05. € 18.625,50
soweit so gut. Ich stelle meinen KFA jetzt mit einer 1,3 und einer 1,2 Gebühr auf den Streitwert seit dem 02.05.2016. Ich soll jetzt aber auch die außergerichtlichen Kosten bei der Gegenseite einfordern. Auf welchen Wert nehme ich denn jetzt die 0,65Gebühr
Nehme ich da auch den Streitwert seit dem 02.05.?
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- Adora Belle
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Wieso sind diese Kosten nicht mit eingeklagt worden? Du kannst nicht einfach den höchsten Wert aus dem Verfahren nehmen, sondern Du musst die GG aus dem Wert berechnen, zu dem Ihr damals tätig geworden seid.