Eine andere Bezeichnung ist ganz schnell gefunden Maja:
1) Der Beklagte zahlt an die Klägerin ein restliches Gehalt in Höhe von 200,00 € brutto.
2) Der Beklagte ist verpflichtet, der Klägerin über den unter 1) genannten Betrag eine ordentliche Gehaltsabrechnung zu erstellen.
Das wäre z.B. eine Möglichkeit für eine Titulierung und komplett vollstreckbar.
ZV Beschluss Arbeitsgericht, Gehaltsabrechnung
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So ähnlich ist das bei uns auch formuliert, aber würde sich ja auch die Frage nach der tatsächlichen Vollstreckung stellen?
Dracarys!
Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Wieso? Wenn der Beklagte keine Abrechnung erteilt, wird brutto vollstreckt.
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Ich kann bei der Formulierung auf zwei Arten vollstrecken. Ich kann den Bruttobetrag im Wege der ZV beitreiben und im Hinblick auf die Abrechnung kann ich nach § 887 ZPO vollstrecken.
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Das ist mir schon klar ... auch wenn ich mir die praktische Umsetzung bezüglich der Abrechnung nicht so ganz vorstellen kann
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Was genau meinst Du? Noch keine Vollstreckung nach § 887 ZPO (Ersatzvornahme durch Dritten) gemacht?
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