Einstellung Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Reiner1978
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#1

28.02.2014, 12:49

Hallo.

Ich freue mich über eine Antwort bzgl. folgenden Sachverhaltes:
Ich möchte einen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung aus Vollstreckungsbescheid abgeben.
Die Vollstreckung ist wohl schon an die Bank unterwegs. Es soll das Geschäftskonto gepfändet werden.

Wie kann ich die Bearbeitung des Antrags beschleunigen?
Soll ich das Gericht im Antrag um Übermittlung von Kontodaten bitten?

Eingestellt wird ja erst, wenn die Sicherheit hinterlegt wurde, oder?
Es wird das Geschäftskonto gepfändet. -> Vollstreckungsschutz?


Danke im Voraus!
gkutes

#2

28.02.2014, 13:42

Antrag auf einstweilige Einstellung stellen 769 ZPO.
hilfsweise beantragen, dass dies gegen Stellung einer sicherheit erfolgen soll.
Mit "Eilt, bitte sofort vorlegen" versehen und hinterhertelefonieren (oder einfach gleich selbst zu Gericht bringen)

reicht ihr auch vollstreckungsabwehrklage gleich mit ein?

ich habe das grad gemacht, und habe die einstweilige Einstellung innerhalb eines Tages bekommen. OHne Sicherheit. Kommt aber wohl auf den Fall an.
Sonnenkind
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#3

28.02.2014, 13:46

Weshalb wurde denn hier kein Widerspruch gegen MB eingelegt?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Reiner1978
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#4

28.02.2014, 13:52

Danke!

Der Mahnbescheid ging leider nicht zu.
Da das aber letztlich irgendwie kaum zu glauben ist, will ich auf - ohne Sicherheitsleistung - verzichten.

Muss ich denn nicht schreiben, dass ich Geld hinterlegen möchte und mir schnellstens ein Konto mitgeteilt werden soll?
Das Konto soll halt schnell wieder freigegeben werden.

"Eilt, bitte sofort vorlegen" habe ich schon mal mit drin.. :thx
gkutes

#5

28.02.2014, 13:54

der VB ging auch nicht zu??
Reiner1978
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#6

28.02.2014, 13:56

Ps.

den Antrag "gegen Sicherheitsleistung" muss ich doch nicht begründen,oder?
Reiner1978
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#7

28.02.2014, 13:57

VB ging zu. Einspruch eingelegt. Verfahren läuft.
Man kann ja trotzdem aus VB vollstrecken.

Einspruch wurde aber nicht mit dem Antrag auf E.d.V. verbunden.
Daher nun der Schlamassel...
Reiner1978
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#8

28.02.2014, 14:09

Muss ich denn nicht schreiben, dass ich Geld hinterlegen möchte und mir schnellstens ein Konto mitgeteilt werden soll?

Den Antrag "gegen Sicherheitsleistung" muss ich doch nicht begründen,oder?
Sonnenkind
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#9

28.02.2014, 14:26

Es müsste auch gehen, dass die Sicherheitsleistung mittels Bankbürgschaft hinterlegt wird. Entweder zahlst du das Geld direkt bei Gericht ein. Hier musst du einen Antrag stellen. Dann wird dir hier erst ein Konto mitgeteilt, wohin du hinterlegen kannst. Bankbürgschaft wäre der einfachere Weg.
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#10

07.03.2014, 12:53

Und weiter geht es:

So, den Einstellungsbeschluss habe ich jetzt.

Wie bekommen ich nun das Konto frei?
Dem Gerichtsvollzieher die Sicherheit aushändigen? Ggfls. in bar?
Schickt der dann sofort der Bank eine Mitteilung, dass die Vollstreckung eingestellt wurde?

Gruß
Reiner
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