Es ist wohl die Woche der vielen offenen Fragen....
Unseren Vergütungsantrag für das Insolvenzverfahren überreiche ich zusammen mit dem Schlussbericht. Danach kommt ja noch der Schlusstermin, den Beschluss müssen wir als Treuhänder zusammen mit dem RSB-Antrag an die Gläubiger zustellen. Diese Zustellkosten fallen ja erst nach dem Schlussbericht an, also nach dem Vergütungsantrag.
Wie bekomme ich die nun erstattet?
Frage zur Abrechnung Abrechnung Treuhänder
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LG von der Inso-Tante
Ich nehme diese Zustellungskosten schon in den Vergütungsantrag mit hinein. Schreibe ein paar Worte dazu (was zugestellt wird und an wie viele Personen. Gab beim hiesigen InsoGericht nicht Probleme geschweige denn Nachfragen.
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o.k. Danke. Das werde ich mal versuchen.
LG von der Inso-Tante