Welches PKH-Formular ?

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Skyline
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#1

13.01.2014, 16:05

Hallo,
wenn man nachträglich einen Prozesskostenhilfeantrag zu einem Verfahren aus 2013 stellen möchte muss mann jetzt das neue oder alte Formular verwenden ?

LG
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Morgenmuffel
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#2

13.01.2014, 16:09

guck mal hier, ob Dir das weiterhilft:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=99 ... e#p1765107
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Pepples
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#3

13.01.2014, 16:31

Da ihr jetzt den Antrag stellt, dürfte es keine Rolle spielen, von wann das Verfahren ist. PKH gilt immer erst ab Antragstellung. Streng genommen erst mit Vorlage der vollständigen Unterlagen zum Antrag. 8)
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Adora Belle
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#4

13.01.2014, 16:31

Die neuen Formulare sind doch noch gar nicht beschlossen.

Nur zur Sicherheit - das Verfahren ist aber noch nicht beendet? Nachträgliche PKH gibt es nicht. Aber das weißt Du sicher.
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#5

15.01.2014, 19:08

Adora Belle hat geschrieben:Die neuen Formulare sind doch noch gar nicht beschlossen.
Och, nehmen können wir sie trotzdem schon mal... :shock: :kopfkratz :mrgreen:

@ AB:
Mal am Rande: Ich kehre morgen erst aus dem Urlaub in den Dienst zurück und habe folglich aus der "Reformzeit" noch nix gesehen. Hast Du schon eine Bewilligung aus 2014 erwirkt? Mich interessiert, ob die Belehrung nach § 120a ZPO, wie "drüben" gelesen, (nur) im Antrag erfolgt oder ob diese auch Bestandteil des Bewilligungsbeschlusses ist.
~ Grüßle ~
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Adora Belle
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#6

16.01.2014, 09:16

Im Sinne von 2014 beantragt und 2014 bewilligt? Das noch nicht. So schnell schießen die Preußen nicht. :wink:

Ich hab eh schon festgestellt, dass die Beschlüsse sehr unterschiedlich ausfallen. Ich hab ja meist Familiensachen oder mal allgemeines Zivilrecht, da gibts auch keine Belehrungen und keine Begründung. Die Beschlüsse vom SG Berlin sind viel umfangreicher.

Sobald ich was neues hab, geb ich gern bescheid.
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jojo
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#7

16.01.2014, 10:38

Natürlich schießen die Preussen so schnell: Bisher ohne Hinweis auf 120a ZPO. Eine Änderung der PKH-Vordrucke habe ich mal förmlich angeregt, aber da müssen die Preussen wohl erstmal die Gewehre putzen.

Wie drüben geschrieben, informiere ich die Partei aber über die Verpflichtung, sobald die Liqui da ist.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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Soenny
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#8

16.01.2014, 11:06

Ich habe eben in der Gerichtspost eine Bewilligung, Antrag aber auch aus dem alten Jahr, aber die Belehrung ist drauf.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#9

16.01.2014, 11:09

Wir haben gestern einen Beschluss bekommen. Antrag ist aus dem alten Jahr, Bewilligung ist nach neuem Recht mit Ratenzahlung und eine Belehrung, bis auf die übliche, ist nicht drauf.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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#10

16.01.2014, 11:13

Na, dat dürfte dann in beiden Fällen falsch sein: Vor 2014 eingegangen = altes Recht = alte Berechnung = keine Belehrungspflicht, weil keine Mitwirkungspflicht.
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