Hallo alle miteinander,
ich habe mit einer Abrechnung ein Problem, steig einfach nicht dahinter.
Wir wurden verklagt haben dann Widerklage eingereicht und im Termin wurde sich dann verglichen. Der Streitwertbeschluss lautet folgendermaßen:
Der Streitwert wird festgesetzt bis 15.7 auf 680 Euro und ab 16.7. auf 975,91 Euro. Der überschießende Vergleichswert wird auf 680 Euro festgesetzt.
Kann mir hier jemand bei der Abrechnung helfen?
Vielen Dank.
Viele Grüße
Abrechnung bei Widerklage und Vergleich
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
mach doch mal bitte einen Vorschlag.
zum Thema überschießender Vergleichswert findest du unter dem Suchbegriff Mehrvergleich übrigens sehr sehr viele Beispiele.
zum Thema überschießender Vergleichswert findest du unter dem Suchbegriff Mehrvergleich übrigens sehr sehr viele Beispiele.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
naja, ich hätte so abgerechnet
1,3 VG aus 680,00 Euro
1,2 TG aus 1655,91 Euro
1,0 EG aus 680,00 Euro
1,5 EG aus 975,91 Euro
0,8 VG aus 680,00 Euro
Auslagen und
MWST
Ich komm halt mit den drei Streitwerten nicht wirklich zurecht, hatte sowas noch nie.
1,3 VG aus 680,00 Euro
1,2 TG aus 1655,91 Euro
1,0 EG aus 680,00 Euro
1,5 EG aus 975,91 Euro
0,8 VG aus 680,00 Euro
Auslagen und
MWST
Ich komm halt mit den drei Streitwerten nicht wirklich zurecht, hatte sowas noch nie.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du hast einen anhängigen Wert von 975,91 Euro und einen "Mehrwert" von 650,00 Euro.
Zu klären ist noch, ob über den nicht anhängigen Anspruch auch erörtert wurde im Termin oder nur eine reine Protokollierung des Vergleichs hinsichtlich dieses Anspruches erfolgte. Das hat Einfluß auf den SW für die TG.
Zu klären ist noch, ob über den nicht anhängigen Anspruch auch erörtert wurde im Termin oder nur eine reine Protokollierung des Vergleichs hinsichtlich dieses Anspruches erfolgte. Das hat Einfluß auf den SW für die TG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Hallo Liesel,
so, nun bin ich wieder in der Arbeit und habe mir die Akte nochmal angesehen.
über den nicht anhängigen Anspruch wurde im Termin erörtert. ich hoffe, du kannst mir weiterhelfen, ich stehe nämlich echt total auf dem Schlauch....
so, nun bin ich wieder in der Arbeit und habe mir die Akte nochmal angesehen.
über den nicht anhängigen Anspruch wurde im Termin erörtert. ich hoffe, du kannst mir weiterhelfen, ich stehe nämlich echt total auf dem Schlauch....
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17677
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Deine Abrechnung ist, wenn Deine Streitwertangabe richtig ist, falsch.
1,2 TG ist richtig
1,5 EG aus 680 €, nicht aus 975,91 €
1,0 EG aus 975,91 €, nicht aus 680 €
0,8 VG aus 680 € ist richtig
Bei den VG´s und TG´s immer schön § 15 RVG beachten.
1,3 VG muss dann nicht aus 680 €, sondern aus 975,91 € genommen werden.beachnixe hat geschrieben:ab 16.7. auf 975,91 Euro. Der überschießende Vergleichswert wird auf 680 Euro festgesetzt.
1,2 TG ist richtig
1,5 EG aus 680 €, nicht aus 975,91 €
1,0 EG aus 975,91 €, nicht aus 680 €
0,8 VG aus 680 € ist richtig
Bei den VG´s und TG´s immer schön § 15 RVG beachten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Hallo Anahid,
vielen Dank.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt wurde mir nun mitgeteilt, dass Klage (680,00 Euro) und Widerklage (295,91 Euro) rechtshängig sind. Ist die Abrechnung dann trotzdem so richtig oder muss diese anders lauten?
So ist der Beschluss: Der Streitwert wird festgesetzt bis 15.7 auf 680 Euro und ab 16.7. auf 975,91 Euro. Der überschießende Vergleichswert wird auf 680 Euro festgesetzt.
Die 975,91 setzen sich aus unserer Widerklage vom 16.07. und der Klage zusammen.
vielen Dank.
Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt wurde mir nun mitgeteilt, dass Klage (680,00 Euro) und Widerklage (295,91 Euro) rechtshängig sind. Ist die Abrechnung dann trotzdem so richtig oder muss diese anders lauten?
So ist der Beschluss: Der Streitwert wird festgesetzt bis 15.7 auf 680 Euro und ab 16.7. auf 975,91 Euro. Der überschießende Vergleichswert wird auf 680 Euro festgesetzt.
Die 975,91 setzen sich aus unserer Widerklage vom 16.07. und der Klage zusammen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Die Abrechnung von Anahid ist korrekt.
975,91 Euro waren anhängig und der Mehrwert für den Vergleich beträgt 680,00 Euro.
975,91 Euro waren anhängig und der Mehrwert für den Vergleich beträgt 680,00 Euro.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe, ich glaub, dass ich es nun kapiert habe! Die Rechnung muss dann folgendermaßen aussehen (habe nur gleich die GF abgezogen, wg. vorgerichtlicher Tätigkeit).
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus 975,91 EUR
- 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus 680,00 EUR
Zwischensumme
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG aus 680,00 EUR
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG aus 1566,91 EUR
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG aus 680,00 EUR
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG aus 975,91 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Summe
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag
Nochmals vielen lieben Dank dass ihr mir geholfen habt, meine Denkblockade aufzulösen.
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG aus 975,91 EUR
- 0,65 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus 680,00 EUR
Zwischensumme
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG aus 680,00 EUR
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG aus 1566,91 EUR
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV RVG aus 680,00 EUR
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG aus 975,91 EUR
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
Summe
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
Rechnungsbetrag
Nochmals vielen lieben Dank dass ihr mir geholfen habt, meine Denkblockade aufzulösen.