Ein auswärtiger Notar hat jetzt den Entwurf der Genehmigung der übrigen Miterben beurkundet und uns übermittelt.Der Notar hat hier eine Vollzugsgebühr nach Nr. 22124 in Ansatz gebracht in Höhe von 20,00 €.
Meine Frage:
Ist für die Übermittlung der Urkunde an uns diese Vollzugsgebühr richtig. Es besteht hier Streit
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Lt. KV Vorbemerk 2.2.1.2: Die Gebühren dieses Unterabschnitts entstehen, wenn der Notar
1. keine Gebühr für die Fertigung eines Entwurfs erhalten hat, dann darf er m.E. diese Gebühr in Ansatz bringen.
Ist meine Auffassung richtig?
Vielen Dank im Voraus