Guten Morgen ans Forum,
vorliegend hat eine GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet. Vermutlich wird die Eröffnung des Verfahrens mangels Masse abgelehnt.
Nach meiner Einschätzung ist ein "Durchgriff" auf die Gesellschafter der GmbH bzw. deren Geschäftsführer nicht möglich - ist das so richtig?
Aus der Inso gehen die "Privatpersonen" dann praktisch unbeschadet heraus, ohne Wohlverhaltensklausel etc...
Wenn mangels Masse nicht eröffnet wird, muss doch der GF die vorhandenen Vermögenswerte (es sind welche da, aber eben nicht viel) veräußern, um die Gläubiger (zumindest teilweise) zu befriedigen.
Was ist bei der Liquidation zu beachten?!
Schachterlteufel
Inso einer GmbH & Co. KG
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huhu!!! ist da jemand?!
- Kanzleihund
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Also ich vermute, dass die Gesellschaft ohne weitere Liquidation wegen offensichtlicher Vermögenslosigkeit gelöscht wird. Nix mit formeller Liquidation. Aber man könnte sich als Gläubiger mal das Gutachten vom Insolvenzgericht kommen lassen und dann schauen, was man sich an vielleicht vorhandenen Vermögenswerten noch so im Wege der Zwangsvollstreckung krallen kann. Im Übrigen gibt es viellerlei Möglichkeiten, die Beteiligten in Anspruch zu nehmen. Insbesondere nach § 823 BGB i.V.m. § 15 a InsO. Kommt eben auf den Einzelfall drauf an. Falls Du den Geschäftsführer vertrittst, muss man in Erwägung ziehen, dass ihn unter Umständen ein Strafverfahren erwartet. Bei uns geht jede Akte einer Unternehmensinsolvenz automatisch zur Staatsanwaltschaft. Und die sind scharf wie Nachbar's Lumpi-
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")