Die Farben sind auch nicht im Formular drin, da ist alles schwarz, habe das gleiche Formular wie Du, die Farben habe ich jetzt nur gewählt um zu verdeutlichen, was ich mit vorne und was mit hinten meine.samsara hat geschrieben:Also bei meinem Formular, dass ich von der bmj-Seite runtergeladen habe, ist bei den Zinsen nichts blau oder grün.
Hilfe beim Ausfüllen von PfÜb-Formular
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So sehe ich es nicht.KleinChrissi hat geschrieben:Für mich liest sich die Forderungsaufstellung dann aber auch nicht so, als ob das die bisherigen Zinsen sind. Eher so, dass das ne weitere Forderung ist und DIE ist dann weiter ab dem Tag der Antragstellung zu verzinsen.
Auf der Seite von LawFirm habe ich gerade zufällig gesehen, dass die es auch so ausfüllen, wie ich es gemeint habe.
Hier der Link -> bitte hier klicken
Dort ist ein ausgefülltes PfÜb-Formular zu sehen und das Forderungskonto dazu.
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Also weder bei Zwangsvollstreckungsauftrag noch beim PfüB habe ich bislang eine Monierung bekommen.
Es ist doch auch einfacher, einfach eine Forderungsaufstellung beizufügen, als irgendwelche Zinsen auszurechen und in ein Feld zu fügen.
Es steht im übrigen auch nirgends, dass "gem. beigefügter Aufstellung" sich nur auf Vollstreckungskosten oder nur auf Zinsen oder sonstiges bezieht.
Es ist doch auch einfacher, einfach eine Forderungsaufstellung beizufügen, als irgendwelche Zinsen auszurechen und in ein Feld zu fügen.
Es steht im übrigen auch nirgends, dass "gem. beigefügter Aufstellung" sich nur auf Vollstreckungskosten oder nur auf Zinsen oder sonstiges bezieht.
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O.k., dann probier ich das halt so aus. Manchmal steht man eben auf'm Schlauch.
Ich dank Dir.
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Habe hier noch mal eine Frage zum Thema:
Kann ich nicht einfach ankreuzen "gemäß anliegender Forderungsaufstellung" ?
Oder muss ich jetzt alles einzeln angeben, also Kosten Zinsen, etc.
Das wäre doch total umständlich
Kann ich nicht einfach ankreuzen "gemäß anliegender Forderungsaufstellung" ?
Oder muss ich jetzt alles einzeln angeben, also Kosten Zinsen, etc.
Das wäre doch total umständlich
[url]http://www.fw-inkasso.de[/url]
Sooo, ich habe eben mir einer Rechtspflegerin telefoniert:
Es reicht, wenn man gemäß anliegender Forderungsaufstellung anklickt.
Die einzelnen Posten im Formular müssen dann NICHT ausgefüllt werden.
Es reicht, wenn man gemäß anliegender Forderungsaufstellung anklickt.
Die einzelnen Posten im Formular müssen dann NICHT ausgefüllt werden.
[url]http://www.fw-inkasso.de[/url]
Ich habe schon einige neue Aufträge gemacht und immer nur gemäß anliegender Forderungsaufstellung angekreuzt. Moniert wurde noch nichts; aber positiv vollstreckt.
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Guten Morgen zusammen! Habe mittlerweile von zwei Gerichten (Altena und Essen) eine Beanstandung erhalten, dass auf Seite 3 alle Angaben hinsichtlich der beanspurchten Beträge fehlen. Diese Angaben sind zwingend in die vorgesehenen Felder einzutragen. Anlagen dürften nicht genutzt werden, um das Ausfüllen der in den Formularen vorgesehenen Felder zu umgehen...bisher sind meine Pfübs immer akzeptiert und erlassen worden, wenn ich nur eine Forderungsaufstellung beigefügt habe und auf Seite 3 das Kreuzchen bei "gemäß anliegender Aufstellung" gemacht habe... nun überlege ich, wie ich die Beträge richtig auf Seite einzeln eintrage. Meines Erachtens sind da zu wenig Spalten. Habe z.B. eine Hauptforderung, welche in zwei Teilbeträgen über dem Basiszinssatz verzinst wird. Auf Seite 3 ist jedoch nur eine Spalte für Zinsen über dem Basiszinssatz vorhanden Die weitere Spalte für Zinsen über dem Basiszinssatz weiter unten bezieht sich ja auf die festgesetzten Kosten Weiß jmd. Rat?
- Pepples
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Hallo Smarti
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
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