Hallo,
habe heute durch Zufall in einer Akte gesehen, dass versäumt wurde für unseren Mdt. eine Forderung anzumelden.
Eröffnet wurde am 02.01.2013, Frist zur Anmeldung war bis zm 28.02. und Prüfungstermin (oder ist das schon der Schlusstermin gewesen??) war der 10.04.13. Habe dann sogleich den Insoverwalter angerufen - also die Sachbearbeiterin - und diese sagte mir, ich könne noch anmelden. Habe dies dann auch sogleich getan.
Stimmt das? Nicht, dass der Verwalter jetzt sagt, es sei zu spät.
Die Frist stand zwar bei dem RA im Kalender, aber wenn es schief läuft bin ich mit Sicherheit wieder schuld
Viele Grüße und Danke!
Frist zur Forderungsanmeldung verpasst
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Ich weiß, dass man eine Forderung noch nachträglich anmelden kann, ob das jetzt auch für Forderungen gilt, die nach dem Prüfungstermin angemeldet werden, weiß ich nicht! Die Kosten für die nachträgliche Anmeldung habt aber Ihr bzw. Euer Mandant zu tragen.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- Kanzleihund
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Keine Angst, so schnell schießen wir Preußen nicht. Bei den von Dir geschilderten Zeitabläufen sollte es sich am 10.04.2013 tatsächlich um den Prüfungstermin handeln. Also bis auf die Gebühr von EUR 15,00, die damit anfällt, alles nicht so schlimm.
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Kanzleihund hat geschrieben:Keine Angst, so schnell schießen wir Preußen nicht. Bei den von Dir geschilderten Zeitabläufen sollte es sich am 10.04.2013 tatsächlich um den Prüfungstermin handeln. Also bis auf die Gebühr von EUR 15,00, die damit anfällt, alles nicht so schlimm.
Es fallen nur die 15,00 € Gebühr an. Die Forderung wird als Nachmeldung aufgenommen und ein nachträglicher Prüfungstermin angeordnet für Nachmeldungen. Ihr werden nicht die einzigsten sein
Dann wird beim Nachmeldetermin alle nachgemeldeten Forderungen vom Insolvenzverwalter geprüft und zum Termin bei Gericht eingereicht.
Es kommt auch vor, dass mehrere nachträgliche Prüfungstermine angeordnet werden. (Wenn nach dem nachträglichen PT wieder Nachmeldungen eingehen)
Also kommt ständig vor. Keine Panik.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.
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-ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte seit 2011-
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