Hallo,
habe hiereinen MB zu machen, Gegner ist eine französische Bank in Paris, die Zweigniederlassung ist aber auch hier in Deutschland im Handelsregister eingetragen, mit allem HRB Nummer, deutsche Adresse (Hessen), Vertretungsberechtigte etc. Hat doch dann ihren Sitz auch hier?
An welches Mahngericht geht der MB? Antragsteller wohnt in Deutschland
Mahngericht Hünfeld oder nach Paris ???
E I L T !!!
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Emilia
EILT - Welches Mahngericht ?
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ich habe hier die Erläuterung:
Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist für die Durchführung des Mahnverfahrens das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das Gericht für das streiige Verfahren liegt. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ist an das Mahngericht zu richten, in dessen Bezirk sich auch das Prozessgericht befindet.
Die Niederlassung der französischen Bank ist aber hiermit mit deutscher Adresse im Handelsregiser eingetragen. Also an Mahngericht wie üblich am Sitz des Antragstellers der MB ?
LG
Emilis
Hat der Antragsgegner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist für die Durchführung des Mahnverfahrens das Mahngericht zuständig, in dessen Bezirk auch das Gericht für das streiige Verfahren liegt. Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids ist an das Mahngericht zu richten, in dessen Bezirk sich auch das Prozessgericht befindet.
Die Niederlassung der französischen Bank ist aber hiermit mit deutscher Adresse im Handelsregiser eingetragen. Also an Mahngericht wie üblich am Sitz des Antragstellers der MB ?
LG
Emilis
:thx