Hallo!
Kann mir jemand sagen, was ich abrechnen kann, wenn wir gegen ein VU Einspruch einlegen und diesen dann wieder zurücknehmen, weil dieser verspätet war (Mdt. hatte falsches Eingangsdatum angegeben)? In dem Verfahren, in dem das VU erging, waren wir nicht tätig!
Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch
- 13
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Für einen Einspruch gegen den VB entsteht die Gebühr Nr. 3100 VV RVG, da der Einspruch ein das (streitige) Verfahren einleitender Antrag ist und nicht mehr zum MV gehört.
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- Liesel
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@13: VU ist nicht VB.
Allerdings gebührentechnisch gleich.
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- 13
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Oh shit - Brille nicht geputzt. Hach, zum Glück nix Falsches erzählt. Wat´n Glück, dass ein VB einem VU gleich steht. Herzlichen Dank, § 700 I ZPO! Pffff!
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