Einspruch gegen VU, dann Rücknahme Einspruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

27.02.2013, 16:53

Hallo!

Kann mir jemand sagen, was ich abrechnen kann, wenn wir gegen ein VU Einspruch einlegen und diesen dann wieder zurücknehmen, weil dieser verspätet war (Mdt. hatte falsches Eingangsdatum angegeben)? In dem Verfahren, in dem das VU erging, waren wir nicht tätig!

:thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#2

27.02.2013, 16:58

Für einen Einspruch gegen den VB entsteht die Gebühr Nr. 3100 VV RVG, da der Einspruch ein das (streitige) Verfahren einleitender Antrag ist und nicht mehr zum MV gehört.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

27.02.2013, 17:05

@13: VU ist nicht VB. :pfeif :mrgreen:

Allerdings gebührentechnisch gleich.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

27.02.2013, 17:09

Oh shit - Brille nicht geputzt. Hach, zum Glück nix Falsches erzählt. Wat´n Glück, dass ein VB einem VU gleich steht. Herzlichen Dank, § 700 I ZPO! Pffff!
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

28.02.2013, 17:23

Ok. Also eine 1,3 nach 3100 VV RVG. Die Rücknahme ändert daran auch nix?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

28.02.2013, 17:59

:mrgreen:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#7

05.03.2013, 14:15

Ok. Ich geh mal davon aus, dass sich das "Nö" auf meinen letzten Satz bezieht :wink: und bedanke mich für Eure Hilfe! :thx
Antworten