Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Möni
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#1
11.02.2013, 09:21
Hallo! Haben wir die Gebühr für das EV-Verfahren schon mit dem Erlass des Haftbefehls verdient?
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Julia90
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#3
11.02.2013, 11:31
Wie hoch ist jetzt eigentlich der GW für die e.V.?
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Julia90
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#5
11.02.2013, 12:01
Jetzt bin ich etwas verwirrt...
Ich habe mal gelesen, dass der GW ab dem 01.01.2013 nicht mehr 1.500 € sondern 2.000 € beträgt....
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Pitt
- ...ist hier unabkömmlich !
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#6
11.02.2013, 15:33
Der GW wird voraussichtlich zum 01.07. geändert.
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Julia90
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#7
11.02.2013, 18:42
Achso ok...Dann bin ich jetzt ein bisschen schlauer