Kontopfändung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Daisy

#1

10.01.2013, 15:25

Hallo, ich muss mal nachfragen, wie ihr bzw. eure Chefs das so handhaben.

Wenn wir das eV-Protokoll haben und darin bei Konto steht "P-Konto" dann tut sich mein Chef sehr schwer mit einer Kontopfändung. Aber ich persönlich finde, dass man dies dennoch machen sollte. So sinnlos ist es doch nicht. Aber gut, vielleicht sehe nur ich das so. Wie ist das bei euch?
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-lehmy-girl-
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#2

10.01.2013, 15:47

wir sprechen das grundsätzlich mit der mandantschaft ab. wenn der schuldner das VZ für uns abgibt, dann versuchen wir es meistens schon. wenn wir aber ein älteres VZ vom gericht bekommen, dann lassen wir's meistens sein.
allgemein ist es natürlich schwer zu sagen. ich hab solche und solche. bei manchen bekomm ich nur ein paar cent im halben jahr und bei manchen sind's mal 500,00 € im monat.
ich meine auch, dass man es versuchen sollte, aber die chancen stehen schon deutlich schlechter.
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sunny84
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#3

10.01.2013, 16:06

Mein Chef hält davon auch net besonders viel.
Bei uns ist es allerdings in den meisten Fällen auch so, dass die Schuldner mit P-Konto Arbeitslosengeld oder sogar Hartz IV erhalten. Da lassen wir es dann eigentlich immer, weil es doch eher unwahrscheinlich ist, dass da mal nennenswerte Beträge über bleiben.
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#4

10.01.2013, 16:12

Also auch wenn's Sozialleistungsempfänger sind, rat ich den Mandanten eigentlich immer zu der Maßnahme. Um Kosten zu sparen kann man ja erst mal eine Pfändung aus'm kleinen GW veranlassen. So verpasst man jedenfalls nicht, falls sich auf'm Konto mal was tut.
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#5

10.01.2013, 16:16

@ KleinChrissi

gibt's echt einen TEIL-pfändungs- und überweisungsbeschluss?? kenn das nur beim ZVeV.
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#6

10.01.2013, 16:21

Ja klar kannst Du nur nen Teil vollstrecken. Ich bezeichne das dann aber nicht als "Teil-Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" sondern ganz normal. Im Text geb ich dann an, dass aus dem vorliegenden Titel nur die Teilforderung in Höhe von .... vollstreckt werden soll.
Damit hatte ich noch nie Probleme.
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#7

10.01.2013, 16:24

:geil muss ich gleich mal probieren.


:thx
KleinChrissi
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#8

10.01.2013, 16:29

Na letztendlich dürfte das doch auch genau das "schuldnerfreundliche Verhalten" sein, was die Rechtspfleger verlangen... :evil: Hatte das schon so oft, dass die PfÜb-Gebühren im Nachhinein auf die Mindestgebühr gekürzt wurden "weil Pfändung nicht zur Befriedigung des Gläubigers geführt hat".
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Pepsi
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#9

10.01.2013, 16:36

:genau Das erste Mal dachte ich auch ich bin im Kino
tiko73

#10

10.01.2013, 21:33

sunny84 hat geschrieben:Mein Chef hält davon auch net besonders viel.
Bei uns ist es allerdings in den meisten Fällen auch so, dass die Schuldner mit P-Konto Arbeitslosengeld oder sogar Hartz IV erhalten. Da lassen wir es dann eigentlich immer, weil es doch eher unwahrscheinlich ist, dass da mal nennenswerte Beträge über bleiben.
Auch das ist kein Grund. Ich habe schon von Leuten, die zumindest lt. VV von Hartz IV gelebt haben, nach einer Kontopfändung eine Komplettzahlung über mehr als 1.500 € erhalten (und als die bei uns waren, sahen sie auch nicht wirklich nach Hartz IV aus - alles sehr schick und wohl auch eher teuer). Sowas ist immer auch ein bisschen Glückssache - wie in der Lotterie ... mal gewinnt man, mal verliert man :-)
KleinChrissi hat geschrieben:Na letztendlich dürfte das doch auch genau das "schuldnerfreundliche Verhalten" sein, was die Rechtspfleger verlangen... :evil: Hatte das schon so oft, dass die PfÜb-Gebühren im Nachhinein auf die Mindestgebühr gekürzt wurden "weil Pfändung nicht zur Befriedigung des Gläubigers geführt hat".
Hääää??? :shock: Sowas ist mir bislang noch nicht passiert - außerdem weiß man doch nun wirklich nicht im Voraus, ob was bei rum kommt oder nicht :?
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