Guten Abend,
ich habe folgendes Problem und benötige eure Hilfe!
Wir vertreten einen Drittschuldner.
Ein Arbeitnehmer von ihm hat eine Lohnpfändung erhalten.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist dem Drittschuldner am 08.11.2012 zugestellt worden.
Demnach ist die Pfändung ja ab November 2012 zu berücksichtigen.
Das Problem liegt darin, dass das Einkommen des vergangenen Monats, also für den Monat Oktober 2012, immer zum 15. des Folgemonats abgerechnet und ausgezahlt wird.
Musste der Drittschuldner schon bei der Oktoberabrechnung (welche erst am 15.11.2012 abgerechnet und ausgezahlt wird) die Pfändung berücksichtigen ?
Vielen Dank schonmal!
Abführen der Pfändbaren Beträge
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Der PfÜB ist ab dem Tag zu berücksichtigen ist, an dem er zugestellt wurde. Also ab dem 08.11. Somit würde ich sagen, dass die Pfändung schon beim Oktobergehalt hätte greifen müssen. Immerhin steht ja im PfÜB, dass Zahlungen (über dem Freibetrag der Lohntabelle) nicht ausgezahlt werden dürfen.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!