Bei Gericht ist kein Nachlassverfahren anhängig. Dies konnten wir schon in Erfahrung bringen...
Wie beantragt man denn ein Erbscheinsverfahren?
Cori
Titelberichtigung nach Tod des Schuldners?!
zunächst einmal:
Woher ist denn bekannt, dass die Ehefrau Alleinerbin geworden ist?
Hatte der Schuldner keine Kinder? Wie alt ist der Schuldner? Leben ggf. noch seine Eltern?
Zu beschaffen sind auf jeden Fall zunächst die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde sowie eine Bestätigung des Standesamtes, dass keine Kinder da sind. Wenn Kinder vorhanden sind, benötigt ihr auch diese Geburtsurkunden. Es ist eure Aufgabe, die für ein etwaiges Erbscheinsverfahren notwendigen Urkunden zu beschaffen.
Wenn diese Unterlagen vorliegen, ist das weitere Vorgehen, nämlich Stellung des Erbscheinsantrages durch eure Mandantschaft pp. zu erörtern.
Woher ist denn bekannt, dass die Ehefrau Alleinerbin geworden ist?
Hatte der Schuldner keine Kinder? Wie alt ist der Schuldner? Leben ggf. noch seine Eltern?
Zu beschaffen sind auf jeden Fall zunächst die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde sowie eine Bestätigung des Standesamtes, dass keine Kinder da sind. Wenn Kinder vorhanden sind, benötigt ihr auch diese Geburtsurkunden. Es ist eure Aufgabe, die für ein etwaiges Erbscheinsverfahren notwendigen Urkunden zu beschaffen.
Wenn diese Unterlagen vorliegen, ist das weitere Vorgehen, nämlich Stellung des Erbscheinsantrages durch eure Mandantschaft pp. zu erörtern.