Verfahrensgebühr im Mahn- beziehungsweise streitigen Verf.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
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#11

30.10.2012, 09:06

Ja, es bleibt dabei, dass die Gegenseite nur eine 0,3 VG bekommen kann. Ich würde die immer noch anschreiben, warum die eine 0,65 haben wollen. Wie Liesel richtig schreibt, ist ja eine 1,0 VG im Vollstreckungsbescheid tituliert. Diese muss auf die 1,3 nach 3100 angerechnet werden und darum verbleibt - egal wie ich das rechne - nur eine 0,3 VG.
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Sammy89
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#12

31.10.2012, 10:10

gut,hatte ich meinem Chef jetzt auch so vorgeschlagen.. :thx
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