Rechnungsnummer beim KFA

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Ulili
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#1

24.09.2012, 20:28

Guten Abend,

ich hätte eine Frage zu o. g. Sachverhalt.

Muss bei einem KFA eine Rechnungsnummer vergeben werden? Mein Chef meint ja. Jetzt habe ich aber verschiedenes gefunden, wo das verneint wird. Auch neben anderen Sachen (wie Rechnung an RSV) sollte angeblich keine Rechnungsnummer vergeben werden.

Wenn ich also einen KFA mache, mit 5%Punkten über dem Basiszinssatz etc. pp., muss da eine Rechnungsnummer dazu oder nicht?

:thx für eure Antworten. :huepf
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Lämmchen
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#2

24.09.2012, 20:29

Das hatte ich eben schon in Deinem anderen Fred beantwortet: keine Rechnungsnummer. Eine Rechnung geht auch nie an eine RSV, sondern immer an den Versicherungsnehmer (im Adressfeld). Die RSV bekommt eine Kopie.
Liebe Grüße

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Ulili
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#3

24.09.2012, 20:41

Hallo Lämmchen,

das mit der RSV und keine Rechnung hatte ich auch schon einmal gehört. Sieht das aber in der Praxis nicht ganz anders aus? In den drei Kanzleien in denen ich bisher gearbeitet habe, gehen und gingen immer die Originale an die RSV. Der Mandant hat davon nie etwas gesehen.
Wie wäre denn jetzt der Werdegang bei einem KFA, wie in dem Beispiel:

Wir haben als Nebenkläger einen KFA gegen die Angeschuldugten bzw. Verurteilten gemacht. Die haben aber eh keine Kohle um das zu bezahlen. Aus dem KFA erfolgt der KFB und aus diesem können wir dann gegen die vollstrecken, um unsere Gebühren zu bekommen. Unser Mandant hat wohl auch keine Kohle. Nach (!) der Verhandlung hat mein Chef dem die Unterlagen zur PKH zugesandt. Ich denke, die muss vorher beantragt werden oder? - ist das nicht zu spät? Wie kämen wir jetzt zu den Gebühren aus unserem KFA, es sind immerhin fast 1.000 Euro. Muss die im Zweifel unser Mandant zahlen? Ein KFA ist doch immer dur eine Kostenrechnung ,die wir in der Form eigentlich unserem Mandanten geschickt hätten, nur das es jemand anderes bezahlen muss (Gegenseite).
Zuletzt geändert von Ulili am 25.09.2012, 15:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Lämmchen
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#4

24.09.2012, 20:46

Die Praxis - so wie ich sie kenne und hier auch gelesen habe - sieht so aus, dass Rechnungsempfänger der Mandant ist. Im Normalfall bekommt der Mandant das Original und die RSV die Kopie mit der Bitte um Ausgleich.

Für Eure Gebühren ist immer der Mandant Schuldner. Aufgrund eines KFB kann er sich die Kosten wiederholen. Wenn er die nicht wiederbekommt, weil nichts da ist, ist das doof, hat aber mit Euren Kosten nichts zu tun. Mit PKH an sich kenne ich mich überhaupt nicht.

Ihr solltet im Übrigen IMMER eine Kostenrechnung an den Mandanten schicken. Der ist Euer Kostenschuldner.
Liebe Grüße

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Ulili
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#5

24.09.2012, 20:50

Also müßte ich jetzt den KFA, den ich ans Gericht geschickt habe, in Form einer normalen Kostenrechnung an unseren Mandanten schicken und sollte die Gegenseite zahlen, diese unserem Mandanten erstatten? Wenn die Gegenseite nicht zahlt, müßte ich dann dem Mandanten raten, in die ZV zu gehen?
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#6

24.09.2012, 21:12

Der KFA bekommt keine Rechnungsnummer. Die PKH-Abrechnung schon.

Die festzusetzenden Kosten sind ja in sehr vielen Fällen nicht der gleiche Betrag, den ihr in eurer Kostenrechnung an den Mandanten abrechnet. Ich denke hier auch an die im "Haupttitel" bereits titulierten vorgerichtlichen Kosten, die ja in den KFA gar nicht mehr rein kommen.
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Pepples
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#7

24.09.2012, 21:17

Die PKH-Abrechnung schon.
Nein, die auch nicht. :pfeif Eine Rechnungsnummer muss nur die Rechnung an den Mandanten enthalten. Auf alles andere kann natürlich eine vergeben werden, muss aber nicht. :wink:

Du machst Eure Kosten per KFA im Verfahren geltend. Wenn noch nicht geschehen, erhält auch der Mandant eine Rechnung mit Nr. über die entstandenen Kosten. Unabhängig von der Erstattungspflicht der Gegenseite muss dieser Eure Kosten ausgleichen. Wenn etwas bei der Gegenseite beigetrieben werden kann, erhält der Mandant eine Erstattung.
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#8

24.09.2012, 21:43

Pepples hat geschrieben:
Die PKH-Abrechnung schon.
Nein, die auch nicht. :pfeif Eine Rechnungsnummer muss nur die Rechnung an den Mandanten enthalten. Auf alles andere kann natürlich eine vergeben werden, muss aber nicht. :wink:
Dazu hab ich mal kurz ne Frage :lol:
Wenn euch die gegnerische Versicherung um Übersendung einer Akte bittet, macht man ja eine Kostenrechnung dazu. Machst du die mit oder ohne Rechnungsnummer?
Wir machen die mit Rechnungsnummer, weil die Versicherung in diesem Fall unser direkter Auftraggeber ist (also für die Aktenübersendung).
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#9

24.09.2012, 21:45

Mache ich auch so Sunni und die Rechnung wird auf die Vers. ausgestellt.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#10

24.09.2012, 21:47

Ok, danke ... so machen wir das auch :D
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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