Kostenrechnungen?! Dann mal viel Spaß, wenn eine nicht gezahlt und ein Antrag gem. § 11 RVG gestellt und brav auf die ordnungsgemäße Rechnung gem. § 10 RVG verwiesen wird...s.gro hat geschrieben:Ich darf alles unterschreiben, Schreiben an die Mandanten, Schreiben an die Gegner, Kostenrechnung, ZV-Aufträge usw. Nicht unterschreiben tue ich: Klagen, sonstige wichtige Schriftsätze ans Gericht (Repliken u.ä.), PfÜB-Anträge und Forderungsanmeldungen zum Insolvenzverfahren. Meist ist es sogar so, dass mein Chef von extern etwas schreibt, druckt und meine Grußformel druntersetzt .
Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- sweetteddy
- Forenfachkraft
- Beiträge: 166
- Registriert: 07.11.2009, 22:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Solingen
Also normale Kenntnisnahmen unterschreibe ich auch selber (aber nur wenn kein chef da ist)
habe die tage auch die freigabe von einem chef bekommen, alles was nichts mit gericht zu tun hat......also schreiben an Rechtsschutz, an gegenseite ggf. etc. könnte ich dann auch selbst unterschreiben.
habe die tage auch die freigabe von einem chef bekommen, alles was nichts mit gericht zu tun hat......also schreiben an Rechtsschutz, an gegenseite ggf. etc. könnte ich dann auch selbst unterschreiben.
Man kann alles schaffen, wenn man es möchte. Aber das Beste kommt immer dann, wenn man es nicht erwartet.
- sweetteddy
- Forenfachkraft
- Beiträge: 166
- Registriert: 07.11.2009, 22:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Solingen
ich würde sagen nein. also schreiben ans gericht muss schon ein anwalt unterschreiben....das darfst du nicht machen....
Man kann alles schaffen, wenn man es möchte. Aber das Beste kommt immer dann, wenn man es nicht erwartet.
- online
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3469
- Registriert: 08.06.2008, 19:07
- Beruf: RPfl'in
- Wohnort: ja
Der RA muss doch für Vertretung sorgen, der geht ja nicht von heute auf morgen in Urlaub. Also unterschreibt der Vertreter auch die Briefe ans Gericht.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 22
- Registriert: 21.08.2012, 21:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
selbst schriftsätze ans gericht darfst du unterschreiben, solange es keine bestimmten anträge enthält. möchtest du zb nur unterlagen einreichen, kannst du das ruhig selbst unterschreiben. bei einer beantragung von fristverlängerung muss es der chef unterschreiben. bittest du hingegen die frist zu verlängern, weil cheffi urlaub oder kurzfristig krank, kannst du das auch selbst unterschreiben. auch alles an versicherungen und mandanten kannst du unterschreiben. natürlich muss es vorher abgeklärt sein. ich mach sowas nur, wenn chef abends schon weg ist und ich noch was wichtiges habe oder jmd was ganz fix per fax will.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Egal welches Schreiben an das Gericht geht, sehe ich ein solches ohne RA-Unterschrift, ist es aber flugs wieder beim RA zur Nachholung der Unterschrift.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 22
- Registriert: 21.08.2012, 21:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
auf welcher Grundlage denn?
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Weil die Refa weder Bevollmächtigte, noch Vertreter der Partei ist.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!