Aktenauszug?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sa Rah
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#1

26.06.2012, 10:54

Hallo

ich hab da mal ne Frage, und zwar hatten wir in einer Verkehrsunfallangelegenheit einen Aktenauszug an die geg. Vers. gefertigt (26 € + Kop. + Gebühr für Akte etc.) nun fragt mein Chef ob man nicht noch UNSERE Kopien für die AKTE geltend machen kann. Wenn ja bei wem, Mandant, Haftpflicht, RSV?!

Ich habe schon ein wenig das www durchforstet und diverse Kommentare zum RVG aber dazu konkret nichts gefunden....

:thx

Viele GRüße

Sa Rah
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sunny84
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#2

26.06.2012, 10:55

Ja klar könnt ihr eure Kopien auch noch geltend machen. Die nimmst du einfach in die Schlussrechnung an die gegnerische HV mit auf (vorausgesetzt natürlich, dass diese reguliert, ansonsten Geltendmachung bei Mdt. bzw. RSV)
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Sa Rah
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#3

26.06.2012, 11:10

Super! Danke für die schnelle Antwort! Steht das auch irgendwo im Gesetz? (eig. erfolgt Abrechnung ja gem. Nr. 7000 Nr. 1 a) VV RVG) aber ob es vll noch irgendwo genau bezeichnet ist.
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