Der Tenor ist das Zeug am Anfang vom Urteil, was nummeriert wird. Das fettgedruckte im folgenden Beispiel ist der Tenor.Rechti hat geschrieben:Tenor ist das, was im Urteil steht? Also steht dann da immer: Der Kläger muss die Kosten tragen/ der Beklagte muss die Kosten tragen.
"Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit
KLÄGER
gegen
BEKLAGTER
wegen...
erlässt das GERICHT... folgendes Endurteil:
I. Der Beklagte wird verurteilt, [...]
II. Von den Kosten des Rechtsstreits hat [...] zu tragen.
III. [Vorläufige Vollstreckbarkeit]"
Ich hab mal kurz das Urteil zu deinem Beispiel getippselt [und entfernt].
Wie Adora Belle schon richtig sagte: Es muss über den ganzen Antrag entschieden werden. Würde der Richter die Klage nicht im übrigen (=3000 EUR) abweisen, hätte er einen schweren Tenorierungsfehler begangen.Rechti hat geschrieben:Habe noch eine Frage:
Klage auf Zahlung von 9.000 €. Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 6.000 €, Klageabweisung.
Meine Fragen:
1. Was tut es zur Sache, ob die Klage abgewiesen wird oder nicht?
2. Habe § 92 Abs 1 gefunden... passt der? Wie teile ich das jetzt verhältnismäßig auf?
3. Der Kläger hat dann ja quasi 3.000 verloren und der Beklagte 6.000 ?
Danke für die Antwort!
Zur Kostenaufteilung: Es ging vorliegend um 9.000,- EUR. Das war der Inhalt der gestellten Anträge. Jetzt hat der Richter aber nur auf 6.000,- EUR verurteilt, weil er die restlichen 3.000,- EUR aus irgendeinem Grund für nicht zusprechbar erachtet.
Du musst jetzt schauen, um wieviel jede Partei unterliegt. Es ging insgesamt um einen Streitwert von 9.000,- EUR. Es kommt dabei nur auf die Anträge an, nicht auf die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Der Kläger unterliegt i.H.v. [...] EUR, da er diese beantragt, aber nicht zugesprochen bekommen hat. Er trägt daher [...] der Kosten, oder gekürzt [...].
Der Beklagte unterliegt i.H.v. [...] EUR, da er den Antrag des Klägers in dieser Höhe nicht abwenden konnte. Er trägt daher [...] der Kosten, oder gekürzt [...].
Konkret bedeutet das Ergebnis jetzt:
1. Der Kläger kriegt vom Beklagten 6.000,- EUR.
2. Der Kläger kriegt auch [...] seiner Anwaltskosten vom Beklagten.
3. Der Beklagte bekommt [...] seiner Anwaltskosten vom Kläger.
4. Die Gerichtskosten trägt der Kläger zu [...] und der Beklagte zu [...]
Ich hoffe, ich konnte das jetzt einigermaßen verständlich erklären.