Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ReLo
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#1
22.05.2012, 10:18
Hallo,
wir haben einen vollstr. Vergleich, wonach die Gegenseite gegenüber dem Handelsregister eine bestimmte Erklärung abgeben muss, was sie bislang nicht getan hat. Wie kann ich das jetzt vollstrecken?
Vielen Dank für Eure Tipps!
Relo
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Pepples
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#2
22.05.2012, 10:25
unvertretbare Handlung => 888 ZPO
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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ReLo
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#3
22.05.2012, 10:36
Ja super der passt, dann werde ich mal einen Antrag basteln.