Meinst Du daß man "Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens" so interpretieren muß, daß auf die 0,8 VG nicht angerechnet wird, weil es keine gerichtliche VG ist?
Ich denke, sobald eine VG in derselben Sache entsteht, ist anzurechnen.
Wert außerg. > Wert ger. , Problem mit Anrechnung
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Also eine der Varianten muss richtig sein, es müssen insgesamt 100 % des außergerichtlich Gegenstands angerechnet werden, also zusammen 5.000,- , aber die Frage ist eben, in welcher Variante.
Schließlich ändert sich dabei der Gesamtbetrag.
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In der ersten Variante würdest Du m.E. wegen der Gebührendegression zu viel anrechnen.
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Bei Variante 1 rechnest du definitiv zu viel an.
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Ich würde das auch wie Variante 2 machen.
Wenn man entsprechend Variante 1 abrechnen würde, müsstest Du ansonsten auch noch die Anrechnung miteinander abgleichen, da Du ja nur die Hälfte der insgesamt erhaltenen 1,3 GG aus SW: 5.000 anrechnen musst und Du, wie AB richtig ausführt, mit Variante 1 eine zu hohe Anrechnung vornehmen würdest.
Wenn man entsprechend Variante 1 abrechnen würde, müsstest Du ansonsten auch noch die Anrechnung miteinander abgleichen, da Du ja nur die Hälfte der insgesamt erhaltenen 1,3 GG aus SW: 5.000 anrechnen musst und Du, wie AB richtig ausführt, mit Variante 1 eine zu hohe Anrechnung vornehmen würdest.
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Ahhh, danke. Stimmt, da hatte ich aber echt ein Brett vorm Kopp. Kurz vor Feierabend sollte ich mich einfach nicht mehr mit solchen Sachen beschäftigen.gkutes hat geschrieben:wenn eine VG aus dem Wert entsteht, dann muss die GG auch angerechnet werden.
bsp: GG entsteht, du erhältst Klageauftrag, fertigst die Klage, reichst sie aber nicht ein. Dann geht auch nichts über, du musst aber anrechnen. Also - das mit dem "übergehen" nicht ganz so steif sehen
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Brauche die Lösung für morgen. Da ich zu Variante 2 tendiere und bisher hier nichts gegenteiliges argumentiert wurde, sondern eher meine Ansicht bestätigt worden ist, werde ich es morgen so abrechnen.
Sage mal dankeschööööön an alle, die geholfen haben.
Mfg Eva
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HuhuHier hat geschrieben:Brauche die Lösung für morgen.
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Ich vermute jetzt mal ne Hausaufgabe.Liesel hat geschrieben:HuhuHier hat geschrieben:Brauche die Lösung für morgen.
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