Abrechnung mit RSV höhere Gebühren als zugestanden

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RAService
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#1

11.04.2012, 10:16

Hallo Ihr Lieben,

in einer sozialrechtlichen Angelegenheit habe ich einen KFA über Höchstgebühren mit Begründung etc. beantragt.
Die Gegenseite ist allenfalls bereit die Mittelgebühr zu zahlen und das SG Berlin geht diesem natürlich nach und setzt nur
die Mittelgebühren fest. Mein Chef möchte nicht in Erinnerung gehen, sondern gegenüber der RSV abrechnen. Diese jedoch wird sich auf die KF somit Mittelgebühr berufen. Eigentlich schon vorauszusehen.
Gibt es etwas, wonach die RSV die Gebühr zahlen müssen?
Es liegt doch im Ermessen des RA nach § 14 RVG die Gebühren zu bestimmen.
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Adora Belle
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#2

11.04.2012, 10:20

Der §14 Abs.1 hat aber auch einen letzten Satz.
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#3

11.04.2012, 10:47

Ja, der ist mir bekannt.
In diesem Fall ist die Höchstgebühr angemessen.
Jedoch zahlen die JobCenter in Berlin absolut selten mehr als die Mittelgebühr
und das SG Berlin folgt diesem unermündlich ohne jeglichen Widerstand.
Daher möchte mein Chef, dass wir nicht noch ein Erinnerungsverfahren
ansstreben, diese Dauern teils Jahre und werden schlussendlich doch
zurückgewiesen, unerheblich der Begründung diesseits, sondern gleich
gegenüber der RSV abrechnen. Diese wird sich jedoch auf die Argumentation des
JC und des SG stützen und das kann und darf nicht sein.
Dem möchte ich überzeugend vorbeugen.
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#4

11.04.2012, 10:52

Tja, dann muß halt geklagt werden, mit Gutachten von der Kammer.
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#5

11.04.2012, 18:49

Das wäre jetzt die letzte Alternative gewesen. Die ich erst einmal nicht in Betracht ziehen wollte.
Im Grunde könnte ich doch dem Mandanten die Rechnung schicken unter Abzug der Zahlung der GG.
Richtig? Dann soll der sich mit seiner RSV auseinandersetzen.
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