RA-Micro Anrechung Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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TapCat
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#1

29.08.2007, 14:56

Hallo, wer kann mir helfen?

Mit Mandant wurde schon abgerechnet:

GGW: 54.731,76 EUR
Geschäftsgebühr 2400 1.459,90 EUR
+ Pauschale 20,00 EUR
+ MwSt. 16 % 236,78 EUR

Gesamt 1.716,68 EUR

Die Sache ging ins Verfahren und nun soll ich - unter Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr - so abrechnen:

GGW: 28.731,78 EUR
Verfahrensgebühr 3100 1,3
Terminsgebühr 3104 1,2

Wie kann ich jetzt eine Rechnung machen, die ALLES richtig ausrechnet und berücksichtigt, ohne die erste Rechnung gutschreiben zu müssen?

Oder

muss ich zwei Rechnungen nacheinander in einem Schritt machen, jeweils mit anderer MwSt. und GGW und ganz unten das von den Mandanten bereits gezahlte Guthaben eintragen?


LG
Cat
Gast

#2

29.08.2007, 14:58

Wieso Anrechnung der hälftigen GG? Du kannst im RA-MICRO die Rechnung ganz normal machen, die verschieden UST weist er dir aus.
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butterflybabe
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#3

29.08.2007, 14:58

Du rechnest das streitige Verfahren als eigene Rechnung ab. Bei RA-Micro gibt es den Button "Anrechnung sonstiger Gebühren" (oder so ähnlich). Dort rechnest du die hälftige Geschäftsgebühr aus. Vom Programm wird die automatisch abgezogen.

Hast du die außergerichtliche Tätigkeit bereits endabgerechnet?
Janin

#4

29.08.2007, 14:58

Wurde dem Mandanten die erste Rechnung als Vorschuss übersandt?

Würde alles im allem machen. Eine Rechnung mit der Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr u. Terminsgebühr und die Zahlung des Mandanten in Abzug bringen.
Gast

#5

29.08.2007, 15:02

Wenn du alle Gebühren eingibst, rechnet er alles automatisch so an, wie es sein muß, bei Zahlung hast du ein extra-feld ob du Zahlung mit 16% oder 19% abziehen willst, da gehst darauf was du hast, also 16% machst deinen Haken da rein und PC verrechnet dir die 16% auf die 19% aus, die DifferenzUST. Da bekommst du unterhalb der Rechnung einen Umsatzsteuervorausweis raus.
TapCat
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#6

29.08.2007, 15:18

Das sieht gut aus - habe die bereits geleistete Zahlung der 1. Rechnung bei "Gebührenguthaben" eingetragen...müsste also richtig sein.

Nochmal danke

Cat
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Pepsi
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#7

30.08.2007, 08:55

du musst aber aufpassen, da die GG mit 16 % abzurechnen ist, wenn das außerger. vor 2007 zu ende war und der rest mit 19 %, also würde ich es auch mit "Anrechnung sonstiger Geb" machen

wenn ich keine verschiedenen MwSt haben, storniere ich eigentlich immer die erste Rg und packe alles in eins, dann rechnet er alles automatisch aus und ich habs einfacher
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