Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe hier ein Urteil gegen eine KG (Komplementär ist bekannt), Forderung 300,00 €. Schuldner teilt mit, dass der Betrieb aufgelöst wird/wurde und er ist dabei mit seinem Anwalt eine Gesamtlösung zu finden. Zahlung wurde für den 01.03. zugesagt, aber es kam natürlich nichts.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? ZV gegen KG, aber wie? Soll ich den Anwalt anschreiben?
HILFE!!!!
ZV gegen KG - Betrieb bereits eingestellt
Du brauchst gegen ihn erstmal einen Titel. Wenn Du einen MB oder Klage gegen eine KG machst, auch immer gegen den/die pers.haft.Ges. als Gesamtschuldner.
- katuscha
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im Urteil steht
die ... KG, ges. vertr. d.d. Komplementär
Das reicht dann nicht? Da hätten wir auch gleich den Komplementär aufnehmen müssen, oder?
die ... KG, ges. vertr. d.d. Komplementär
Das reicht dann nicht? Da hätten wir auch gleich den Komplementär aufnehmen müssen, oder?
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Nein, das reicht nicht. Du hast bei einer KG immer mehrere Beklagte und zwar einmal die KG, vertreten durch, und dann nochmal jeden Komplementär einzeln. Nur dann kannst Du auch gegen den Komp. vollstrecken.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Das bezeichnet nur das Vertretungsverhältnis der KG.katuscha hat geschrieben:im Urteil steht
die ... KG, ges. vertr. d.d. Komplementär
Das reicht dann nicht? Da hätten wir auch gleich den Komplementär aufnehmen müssen, oder?
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Ich würd den gegra nochmal anschreiben, kurze Frist, für den Fall, dass diese fruchtlos verläuft Klage gegen Komp. pers. ankündigen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Ich würde erstmal nachfragen, ob der pers.haft.Ges. schon die EV geleistet hat.