Hallo ..
hätte da wieder mal eine Frage.
Und zwar:
In einer strafrechtlichen Angelegenheit wurde unsere Mandantin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Im Urteil steht jetzt:
Die Angeklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen; die Kosten des Berufungsverfahrens werden um 1/4 ermäßigt und 1/4 der notwendigen Auslagen der Angeklagten insoweit der Staatskasse auferlegt.
Muss ich hier jetzt einen Kostenausgleichsantrag an das Landgericht machen?
Ich hab das noch nicht gehabt und weiß es leider nicht.
Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank schon mal im Voraus..
Abrechnung StrafR
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du beantragst die Festsetzung von 1/4 der angefallenen Gebühren und Auslagen des Mandanten zu Lasten der Staatskasse. Zuständig ist das Gericht I. Instanz.
Unbedingt eine Abtretungserklärung beifügen, um eine Aufrechnung hinsichtlich eurer Gebühren zu vermeiden.
Irgendwas scheint aber in der von dir eingestellten Kostenentscheidung nicht zu stimmen.
Unbedingt eine Abtretungserklärung beifügen, um eine Aufrechnung hinsichtlich eurer Gebühren zu vermeiden.
Irgendwas scheint aber in der von dir eingestellten Kostenentscheidung nicht zu stimmen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 72
- Registriert: 09.08.2010, 08:58
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Also ich hab nochmal nachgeschaut. Ich habe es genau so abgeschrieben, wie es im Urteil drin steht.
Ich finde die Entscheidung auch irgendwie merkwürdig und nicht richtig verständlich!
Ich finde die Entscheidung auch irgendwie merkwürdig und nicht richtig verständlich!
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14401
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Warum nicht, Liesel? Sie wird den ersten Satz der Kostenentscheidung weggelassen haben (Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.) Wahrscheinlich haben die Angeklagten in der Berufung zu einem kleinen Teil obsiegt - entweder ist der Rechtsfolgenausspruch abgemildert worden, oder eine von 4 Taten wird nicht weiter verfolgt, oder so.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 72
- Registriert: 09.08.2010, 08:58
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Das war eine Familie, die angeklagt waren. Also mehrere Angeklagte.
Und zwei davon haben die Berufung im Termin zurückgenommen, weil der Richter die Freiheitsstrafe runter gesetzt hat.
Der 3 hat die Berufung nicht zurückgenommen, für ihn trägt die Staatskasse auch keine Kosten.
Nur für die beiden, die die Berufung zurückgenommen haben.
Danke trotzdem für die Antwort Liesel.
Und zwei davon haben die Berufung im Termin zurückgenommen, weil der Richter die Freiheitsstrafe runter gesetzt hat.
Der 3 hat die Berufung nicht zurückgenommen, für ihn trägt die Staatskasse auch keine Kosten.
Nur für die beiden, die die Berufung zurückgenommen haben.
Danke trotzdem für die Antwort Liesel.