Im MB machst du die gesamten außergerichtlichen Kosten geltend mit Pauschale, je nachdem mit oder ohne USt.
Als Minderungsbetrag gibst du immer nur die halbe GG an, ohne Auslagen, ohne USt.
Vorsteuerabzug - Fragen über Fragen
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Also auch ohne USt. wenn Mandant NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist ?Curry hat geschrieben: Als Minderungsbetrag gibst du immer nur die halbe GG an, ohne Auslagen, ohne USt.
Wenn Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann werden die Mehrwertsteuer nicht geltend gemacht
Wenn Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann werden die Mehrwertsteuer geltend gemacht.
In Deinem obigen Fall, musste keine Steuern geltend machen!!!!
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- Curry
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Der Minderungsbetrag ist nur der anzurechnende Betrag, darauf werden nie Auslagen oder USt. gerechnet, auch nicht dann, wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.Also auch ohne USt. wenn Mandant NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist ?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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OK, Danke Curry !
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Das nächste Problem:
Mdt. hat Einzelfirma, die aber nicht im Handelsregister steht.
Ich habe vorgeschlagen, den Mandant als Privatperson in den MB aufzunehmen und hinter den Nachnamen in Klammern den Firmenname.
Hatte das hier gefunden:
Nur für Einzelfirma: Bitte geben Sie in Zeile 9, 10 bzw. 24, 25 die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung mit dem Zusatz »eingetragener Kaufmann« oder »e. K.« an. Ohne Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht muss die Eintragung als natürliche Personen (Herr, Frau) in Zeilen 3 bis 7 bzw. 18 bis 22 erfolgen, bei Bedarf mit einem auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz hinter dem Nachnamen.
Mdt. hat Einzelfirma, die aber nicht im Handelsregister steht.
Ich habe vorgeschlagen, den Mandant als Privatperson in den MB aufzunehmen und hinter den Nachnamen in Klammern den Firmenname.
Hatte das hier gefunden:
Nur für Einzelfirma: Bitte geben Sie in Zeile 9, 10 bzw. 24, 25 die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung mit dem Zusatz »eingetragener Kaufmann« oder »e. K.« an. Ohne Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht muss die Eintragung als natürliche Personen (Herr, Frau) in Zeilen 3 bis 7 bzw. 18 bis 22 erfolgen, bei Bedarf mit einem auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz hinter dem Nachnamen.
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Ich schreib dann immer die Privatperson in den Antrag und zusätzlich noch "als Inhaber der Firma ...".
Curry
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sag mal, habt ihr noch das alte nicht maschinelle Mahnverfahren? Gebühren werden doch gar nicht mehr im MB angegeben, das rechnet doch das Gericht aus
der Minderungsbetrag ist IMMER netto anzugeben, also die reine GEBÜHR
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Aber die GG muss doch angegeben im MB, das macht das Gericht noch nicht von alleine.
Curry
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