Hallo!
Ich hab hier heute ein kleines bis mittelgroßes ZV-technisches Problem und hoffe, irgendjemand kann mir helfen
Folgende Akte hat mein Chef mir auf den Tisch geschmettert:
Wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen 2 Schuldner. Mittlerweile sind mir von beiden Schuldnern die Arbeitgeber bekannt und ich möchte den Lohn beider Schuldner pfänden. Logischerweise hab ich ja nur einen Titel, möchte aber zwei Pfübs beantragen. Wie funktioniert das jetzt?
Ich hoffe, es liest überhaupt irgend jemand diesen Beitrag so zwischen den Feiertagen...
1 Titel, 2 Schuldner, Lohnpfändung beider Schuldner!
- Liesel
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Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen?
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- Pepples
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Das funktioniert nur nacheinander oder durch Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung. Bis die allerdings da ist, ist wahrscheinlich auch der erste Titel wieder da, würde also nur für die Zukunft helfen.
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- Bino
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Wenn für beide Schuldner dasselbe Vollstreckungsgericht zuständig ist, könnte versucht werden, dem einen Titel die beiden - getrennten - PfÜb-Entwürfe beizufügen. Müsste aber ein Anschreiben dazu erfolgen, in dem das genau und deutlich geschrieben steht, sonst geht das sicher unter.
Oder aber von der Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsverbote Gebrauch machen.
Oder aber von der Möglichkeit der vorläufigen Zahlungsverbote Gebrauch machen.
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Es is das selbe Vollstreckungsgericht zuständig! Hätte ich vielleicht in meinem ersten Beitrag schon erwähnen sollen...
Ich werde dann mal versuchen, zwei Pfübs mit einem Anschreiben zum Gericht zu schicken und darum bitten, erst den einen Pfüb zuzustellen und dann den anderen. Hoffe, dass das funktioniert.
Ich danke euch!!! Unser Bürovorsteher is im Urlaub und ich komm so gar nich klar grad...
Ich werde dann mal versuchen, zwei Pfübs mit einem Anschreiben zum Gericht zu schicken und darum bitten, erst den einen Pfüb zuzustellen und dann den anderen. Hoffe, dass das funktioniert.
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grommelie hat geschrieben:Ich würde hier am ehesten an beide Arbeitgeber der Schuldner Vorläufige Zahlungsverbote ausbringen und dann die PfüB-Anträge nacheinander zustellen.