PKH mit Einschränkung

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#11

17.11.2011, 20:13

Aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart:

"Gleichwohl bedeutet die uneingeschränkte Beiordnung keine generelle Feststellung der Erforderlichkeit von Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts. Deren Notwendigkeit ist vielmehr gem. § 46 Abs. 1 RVG im Vergütungsfestsetzungsverfahren des § 55 RVG zu überprüfen und kann bei der gebotenen ex ante-Betrachtung dazu führen, dass nur die Kosten eines fiktiven Unterbevollmächtigten zu erstatten sind, sofern von vornherein absehbar war, dass diese niedriger sind als die Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts." (Aus: OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.1.2008, 8 WF 172/07).

Es findet also eine Notwendigkeitsprüfung im Rahmen der Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse statt. Mehr als die notwendigen Anwaltskosten wollte das Gericht mit Sicherheit nicht gewähren, und das hat Grommelie ja auch selbst erkannt:
Ich hatte daher damit gerechnet, dass der PKH-Beschluß so eingeschränkt wird, dass wir keine Mehrkosten wegen Ortsverschiedenheit geltend machen dürfen.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Adora Belle
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#12

18.11.2011, 10:44

Das OLG Stuttgart begrenzt auf die fiktiven Kosten eines UBV, das Gericht hier hat auf die fiktiven Kosten eines Verkehrsanwalts begrenzt. Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der Beschluß mehr zubilligt, als erstattungsfähig wäre, weil ein Verkehrsanwalt ja gar nicht notwendig ist, wenn die Partei am Gerichtsort wohnt. Trotzdem denke ich, daß das Gericht hier nicht mit der rechten Hand wieder nehmen kann, was es mit der linken gegeben hat. Es sind ausdrücklich Mehrkosten in bestimmbarer Höhe bewilligt, und die müssen jetzt auch erstattet werden. Auch die Staatskasse kann doch gegen den Bewilligungsbeschluß vorgehen, richtig?
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#13

18.11.2011, 13:55

Zur Info: Ich habe gestern Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluß eingelegt und werde weiter berichten.
grommelie
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#14

24.11.2011, 14:42

Meiner Erinnerung vom 17.11.2011 ist mit Beschluß vom 22.11.2011 abgeholfen worden. Wir bekommen die angemeldeten Fahrt- und Abwesenheitsgelder :mrgreen:
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Liesel
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#15

24.11.2011, 14:44

Wow, das ging aber schnell.

Glückwunsch.
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Adora Belle
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#16

24.11.2011, 14:49

:shock: Hui, da hatte es aber einer eilig. Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch auch von mir.
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#17

24.11.2011, 14:58

Jetzt wird es in derselben Sache noch bunter und der Rechtspfleger wird mich hassen.

Heute kam der Kostenfestsetzungsantrag der Beklagtenseite. Deren Anwalt sitzt in C und das Gericht, ebenso wie die Beklagte, in A. Da der Beklagtenvertreter Reisekosten geltend gemacht hat, habe ich moniert. Mal schauen, was jetzt passiert. 8)
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