...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sugar88
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#1
15.11.2011, 09:35
Habe mal kurz ne Abrechnungsfrage:
Wir haben mehrere familienrechtliche Verfahren, also gleiche Parteien, aber verschiedene Gerichtsaktenzeichen.
In einem Gerichtstermin wurden nun mehrere Verfahren mit verhandelt.
Dann fällt doch trotzdem für jedes einzelne Verfahren die Terminsgebühr an, oder ?
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sugar88
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#3
15.11.2011, 09:52
So wurde geändert
Könnte mir vielleicht jetzt jemand weiterhelfen ???
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gkutes
#4
15.11.2011, 10:41
ich glaube hier ist es wichtig, ob und wie die Verfahren verbunden wurden
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SonneGT
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#5
15.11.2011, 10:44
Wir haben familienrechtliche Akten eines Mandanten (z. B. Ehescheidungsakte und Gewaltschutzakte) immer getrennt abgerechnet. Also für jedes einzelne Verfahren eine TG.
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#6
15.11.2011, 10:47
Einzelne TGen fallen nur an, wenn die jeweiligen Verfahren auch terminiert und aufgerufen waren. Wenn andere Sachen mitverhandelt wurden, entsteht eine TG aus dem Gesamtwert.
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sugar88
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#7
15.11.2011, 10:53
Mhmm, dann warte ich am Besten mal auf das Protokoll...