Guten Morgen...
Also, wir haben uns eine neue Spülmaschine geleistet und nun muss ich den Beleg ja auf irgendein Konto buchen.
Habe zur Auswahl GWG (Spüli ist aber über € 400,00 netto)
und
Büroeinrichtung-Möbel/Bürogeräte. Zählt die Spülmaschine zu Bürogeräten und Möbel?
neue Spülmaschine, welches Konto?
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich arbeite mich ja jetzt auch grad erst in die Buchhaltung ein, aber ich hätte es jetzt auch auf Büroeinrichtung gebucht. Küche gehört meiner Meinung nach auch zur Büroeinrichtung.
GWG sind geringwertige Wirtschaftsgüter, die im ersten Jahr gleich voll abgeschrieben werden können.
(ich hoffe, dass das jetzt alles stimmt)
GWG sind geringwertige Wirtschaftsgüter, die im ersten Jahr gleich voll abgeschrieben werden können.
(ich hoffe, dass das jetzt alles stimmt)
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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genau, und sie dürfen max. € 400,00 netto betragen, soweit ich weiß.
Ich danke euch....
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- Curry
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Also soweit ich weiß, sind es Beträge unter 410€ (netto).
Curry
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Na du weißt doch, ich lese gerade so ein schlaues Buch...
Curry
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Ich mache auch gerade die AFAS fertig...
Die Spülmaschine würde ich auf ein Anlagenkonto buchen, bei uns ist das die 0480 (GWG) wenn sie wie gesagt unter 410,00 € gekostet hat. Ansonsten gehört es zur Büroausstattung ist aber trotzdem ein Anlagenkonto (bei uns fangen die alle mit 0 an)
Die Spülmaschine würde ich auf ein Anlagenkonto buchen, bei uns ist das die 0480 (GWG) wenn sie wie gesagt unter 410,00 € gekostet hat. Ansonsten gehört es zur Büroausstattung ist aber trotzdem ein Anlagenkonto (bei uns fangen die alle mit 0 an)
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne