Der Unfall ist ziemlich klar. Es wird keine Quotelung geben. Der Unfall geht zu 100 % auf das Konto des Gegners. Dann lege ich für den Fahrer und Halter eine Akte an und mache den Beifahrer extra...
Danke für die schnelle Hilfe und wieder eine Akte weniger und noch was gelernt
yv
Verkehrszivilrecht - wieviele Mandanten?
Ich würde 3 Akten anlegen. Jeder hat seinen eigenen Anspruch . Mehrere Auftraggeber sind das nicht.
Genau. Würden die drei in einer Klage ihre Ansprüche geltend machen, dann sind sie Streitgenossen gem . § 100 ZPO
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Ist insbesondere wichtig, falls einer der Beifahrer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder dergleichen erstattet.tabea009 hat geschrieben:Moneypenny, es ist völlig egal, ob Du die in eine Akte schreibst oder 2 Akten draus machst. Wenn eine Interessenskollision vorliegt (siehe mein vorheriger Beitrag), dann dürfen die Beifaher GAR NICHT durch Euch vertreten werden.
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Weil du jeden als ein Mandat betrachtest - drei Akten, drei Abrechnungen, dreimal deine Gebühr.. aber nicht einmal die Gebühr und zweimal Erhöhung nach 1008Yvonne von Iven hat geschrieben:@tabea009
wieso nicht im Sinne von Nr. 1008 VV?
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Jeder hat einen eigenen Anspruch aus dem Unfall, der Halter den Schaden am Fahrzeug, der Beifahrer und Fahrer jeweils eigene Schmerzensgeldansprüche.
Deshalb auch 3 mal Gebühren.
Deshalb auch 3 mal Gebühren.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"