Hallo,
war drei Jahre nicht in dem Job tätig und meine ZV Kenntnisse sind ein wenig eingeschlafen. Brauche HILFE, sonst sehe ich meine PROBEZEIT als aussterbene Art an!
Habe einen Titel gegen Schuldner von Kindesunterhalt. Dieser hat jetzt seinen Job aufgegeben um in den Betrieb seiner neuen Frau "kostenlos" zu arbeiten.
Haben erfahren, dass er eine Kaufpreisforderung für ein Haus von ca. 100.000 € hat. Den rückständigen Unterhalt zu pfänden, bekomme ich auch noch hin.
Aber gibt es ne Möglichkeit, den Betrag für die nächsten Jahre "einzufrieren"? Oder ne andere Idee?
Kann doch nicht sein, dass er das übrige Geld nach der Pfändung dann für seine "Verbindlichkeiten" gegenüber seinen Eltern "ausgeben" kann.
Taschengeldpfändung habe ich auch schon überlegt, aber da bekommen wir bestimmt nicht 450 € pro Monat zusammen. Da es der Firma der Frau ja sooo schlecht geht. Übrige Vermögenswerte nicht vorhanden.
Strafanzeige soll nur letzte Möglichkeit sein.
Falls jemand ne Idee hat, DANKE schon mal jetzt dafür.
Probleme bei Unterhaltspfändung
Erst einmal ein recht herzliches
So, wie ich dich verstehe, bekommt er die 100.000,00 €. Von wem? Wer sind die Käufer des Hauses? Ist doch ein Haus, oder? Wenn Du die Käufer in Erfahrung gebracht hast, kannst Du diese als Drittschuldner nehmen. Welcher Anspruch genau gepfändet wird, musst Du mal deinen Chef fragen.
Das wäre zuerst das einzige, was mir einfallen würde.
Gruß Nina
So, wie ich dich verstehe, bekommt er die 100.000,00 €. Von wem? Wer sind die Käufer des Hauses? Ist doch ein Haus, oder? Wenn Du die Käufer in Erfahrung gebracht hast, kannst Du diese als Drittschuldner nehmen. Welcher Anspruch genau gepfändet wird, musst Du mal deinen Chef fragen.
Das wäre zuerst das einzige, was mir einfallen würde.
Gruß Nina
- MG
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Danke für Deine Antwort. Wer Käufer ist und so, dass weiß ich. Ich habe auch schon erstmal ein Vorl. Zahlungsverbot erlassen an die Drittschuldner. Aber wie sichere ich die zukünftig entstehenden Unterhaltsansprüche?
Die bestehenden die werden wir pfänden.
Aber der Rest, 90.000,- €, den wird er weit von uns wegbringen. Wie gesagt, sagen seine Eltern, sie bekommen noch viel Geld von ihm aus Dahlehensvertrag, aber wohl noch ohne Titel.
Dann haben die Eltern das Geld ihm. Und wenn weg, dann weg...
Die bestehenden die werden wir pfänden.
Aber der Rest, 90.000,- €, den wird er weit von uns wegbringen. Wie gesagt, sagen seine Eltern, sie bekommen noch viel Geld von ihm aus Dahlehensvertrag, aber wohl noch ohne Titel.
Dann haben die Eltern das Geld ihm. Und wenn weg, dann weg...
Dann würde ich einfach mal einen Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht anrufen, ob der noch ne Idee hat. Hab ich auch schon gemacht. Manchmal haben die ganz gute Ideen.
Gruß Nina
Gruß Nina
Das wäre auch mein Gedanke gewesen; aber aus den einschlägigen ZV-Gesetzen lese ich jetzt nix, was das Zurückhalten des Kaufpreises durch die Käufer rechtfertigen könnte. Nur bei wiederkehrenden Leistungen, sprich Gehaltszahlungen, ist das möglich.
Was den Arrest angeht, am besten mal dringend mit RA sprechen.
Aber möglicherweise habt Ihr "Teil-Pech", und kriegt nur den Rückstand beigetrieben. Aber das ist doch immerhin ein Erfolg, den man heute schon selten genug feiern kann.
Was den Arrest angeht, am besten mal dringend mit RA sprechen.
Aber möglicherweise habt Ihr "Teil-Pech", und kriegt nur den Rückstand beigetrieben. Aber das ist doch immerhin ein Erfolg, den man heute schon selten genug feiern kann.