Hallo,
ich weiß, dass jetzt ganz viele wahrscheinlich die Hände über´m Kopf zusammenschlagen, aber ich habe folgende Frage:
Im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag haben wir von einer Gläubigerbank eine Pfandentlassung für Brief-Grundschulden erhalten (mit den Original-Briefen), da das veräußerte Grundstück "entlassen" wird. Beim Eigentumsumschreibungsantrag habe ich zwar die Pfandentlassung und Briefe im Original beigefügt, aber den entsprechenden Antrag habe ich leider nicht gestellt. Das habe ich zugegebenermaßen in meiner bisherigen Laufbahn auch noch nicht gehabt.
Kann ich das so formulieren:
"Im Nachgang zu meinem Antrag vom ... und die dort übersandte Pfandentlassung beantrage ich gem. § 15 GBO, die bewilligte und beantragte Pfandentlassung der Rechte Abt. III Nrn. ... im Grundbuch vorzunehmen und bitte um Rücksendung der Grundschuldbriefe nach entsprechender Änderung."
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Blume
Wie beantrage ich eine Pfandentlassung?
19blume71 hat geschrieben:Hallo,
ich weiß, dass jetzt ganz viele wahrscheinlich die Hände über´m Kopf zusammenschlagen, aber ich habe folgende Frage:
Im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag haben wir von einer Gläubigerbank eine Pfandentlassung für Brief-Grundschulden erhalten (mit den Original-Briefen), da das veräußerte Grundstück "entlassen" wird. Beim Eigentumsumschreibungsantrag habe ich zwar die Pfandentlassung und Briefe im Original beigefügt, aber den entsprechenden Antrag habe ich leider nicht gestellt. Das habe ich zugegebenermaßen in meiner bisherigen Laufbahn auch noch nicht gehabt.
Kann ich das so formulieren:
"Im Nachgang zu meinem Schreiben vom ... beantrage ich gem. § 15 GBO die Freistellung der Parzelle Flur ___ Flurstück ____ von den Rechten Abt. III des Grundbuchs und zwar gemäß § __ Ziff. ___ des Vertrages (bitte im Vertrag nachsehen, wo der Antrag gestellt wurde) und bitte nach Vollzug um Rücksendung der Grundschuldbriefe.
Und wenn du jetzt noch ganz genau arbeitest und dem Rechtspfleger einen Gefallen tun möchtest, schreibst du dann noch:
Bzgl. der Kostentragungspflicht insoweit verweise ich auf die Vereinbarungen in § des Vertrages.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Blume