Hallo zusammen,
ich habe einen Schuldner, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Nach seinen Angaben wollte ich über die angegebene Bankverbindung die Kontopfändung durchführen. Die Bank teilte mir aber mit, dass das Konto nicht mehr existiert. Die EV ist von Oktober 2010. Er hat angegeben, dass er Arbeitslosengeld erhält, und das ist nicht gerade wenig. Gibt es hier die Möglichkeit, über die Arbeitsagentur das aktuelle Konto zu erfragen?
Danke Euch!
Pfüb: Herausgabe von Bankverbindung durch die Arbeitsagentur
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 19.05.2011, 16:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Ich würde meinen, dass das unter Datenschutz fällt und du somit keinen Auskunftsanspruch hast. Aber warum pfändest du das ALG nicht einfach direkt bei der Agentur für Arbeit?
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 19.05.2011, 16:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
wie kann ich das ALG direkt bei der Agentur für Arbeit pfänden? Gibt´s dafür ein Extra-Vordruck oder kann ich das ALG auch mit dem Pfüb
pfänden?
pfänden?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn du pfänden willst, mußt du auch einen PfÜB beantragen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 19.05.2011, 16:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
den Pfüb hatte ich schon beantragt, aber nur das Kreditinstitut und das Finanzamt berücksichtigt. Das ergab nun nichts.
Kann ich den Pfüb also um einen neuen Drittschuldner, hier also die Agentur für Arbeit, ergänzen oder muss ich einen
komplett neuen Antrag stellen? Gibts hierfür eine Textvorlage für die Pfändung von ALG?
Kann ich den Pfüb also um einen neuen Drittschuldner, hier also die Agentur für Arbeit, ergänzen oder muss ich einen
komplett neuen Antrag stellen? Gibts hierfür eine Textvorlage für die Pfändung von ALG?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du mußt einen neuen PfÜB beantragen.
Wegen Anspruchsbezeichnung siehe hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... d&start=30" target="blank
Wegen Anspruchsbezeichnung siehe hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41 ... d&start=30" target="blank
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 5
- Registriert: 19.05.2011, 16:20
- Beruf: RA-Fachangestellte
na, dann werde ich dass wohl tun müssen ... Vielen Dank für die Hilfe!