Mahnbescheid in eigener Sache...
Die Gebühr für den Antrag auf Erlass eines MB ist im KFA selbstverständlich mit aufzunehmen. Diese wird jedoch dann wieder angerechnet. Was übrig bleibt sind die Auslagen im Mahnverfahren.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
solltest du in jedem Fall, sonst geht dir die P+T wegen MB flöten (das hat aber nichts mit deiner vorherigen Sachverhaltsschilderung zu tun, sondern sollte immer so gemacht werden)
PS: § 19 Ziff. 13 RVG ?? da steht doch was ganz anderes..
PS: § 19 Ziff. 13 RVG ?? da steht doch was ganz anderes..
- nönie
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 47
- Registriert: 04.12.2009, 08:42
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Braunschweig
Hallo Leute, ich hab hier auch mal eine Frage:
Wir haben gegen unseren Mdt. einen MB gemacht. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es ist ins Klageverfahren gegangen und der Mdt. wurde verurteilt, unsere außergerichtlichen Kosten, die wir im MB geltend gemacht hatten, zu tragen.
Jetzt meint mein Chef ich soll die Vg und Tg die im Klageverfahren entstanden sind per KFA geltend machen. Geht das? Wenn ja, nehme ich dann den 103 ZPO oder 11 RVG (weil er ja praktisch unser Mdt. mal war) ???
Danke!
Wir haben gegen unseren Mdt. einen MB gemacht. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es ist ins Klageverfahren gegangen und der Mdt. wurde verurteilt, unsere außergerichtlichen Kosten, die wir im MB geltend gemacht hatten, zu tragen.
Jetzt meint mein Chef ich soll die Vg und Tg die im Klageverfahren entstanden sind per KFA geltend machen. Geht das? Wenn ja, nehme ich dann den 103 ZPO oder 11 RVG (weil er ja praktisch unser Mdt. mal war) ???
Danke!
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Du machst ganz normal Kfa nach 103, weil es ist zwar eurer Mandant, aber in dem Verfahren der Gegner. Nach 11 würdest Du ja die Kosten gegen euch selber festsetzen.nönie hat geschrieben:Hallo Leute, ich hab hier auch mal eine Frage:
Wir haben gegen unseren Mdt. einen MB gemacht. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Es ist ins Klageverfahren gegangen und der Mdt. wurde verurteilt, unsere außergerichtlichen Kosten, die wir im MB geltend gemacht hatten, zu tragen.
Jetzt meint mein Chef ich soll die Vg und Tg die im Klageverfahren entstanden sind per KFA geltend machen. Geht das? Wenn ja, nehme ich dann den 103 ZPO oder 11 RVG (weil er ja praktisch unser Mdt. mal war) ???
Danke!
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Du kannst die Gebühren nach 103 ZPO festsetzen lassen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)