Hallo
Unserem Mandanten wurde die Fahrerlaubnis von der Stadtverwaltung entzogen.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen, wie hier abgerechnet wird?
Vielen lieben Dank
Entziehung der Fahrerlaubnis
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Streitwerte ergeben sich aus Pkt. 46.1 bis 46.12 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
wo find ich das?? -.- und wie geh ich dann weiter vor?
sorry, ich bin hier total überfragt..
sorry, ich bin hier total überfragt..
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
http://www.gidf.de" target="blank
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14409
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Was habt Ihr denn gemacht? Bis jetzt hat nur die Stadtverwaltung was gemacht.
wir haben Widerspruch eingelegt, diesen jedoch dann wieder zurückgenommen.
das wars...jetzt soll abgerechnet werden.
das wars...jetzt soll abgerechnet werden.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14409
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Dann gilt 2300. Die 2301 greift nur, wenn Ihr schon vorher im Verwaltungsverfahren tätig wart.