Eilt, kosten einer beratung
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Find ich auch mager, aber ich dachte eine Geschäftsgebühr kann man nur abrechnen, wenn man nach außen hin tätig wird. Dann muss man eben einen Stundensatz mit dem Mandanten vereinbaren oder so. Aber ob das im Nachhinein noch geht?
- Master24
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Deswegen heißt es im § 34 RVG ja auch, dass auf eine Gebührenvereinbarung hinzuwirken sein soll. Gerade in solchen Fällen hätte es da Sinn gemacht.
MfG, Master24
MfG, Master24
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
"Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages."
Da die Vertragsprüfung nicht mehr unter Beratungshilfe fallen kann (bei schriftlicher Stellungnahme eurerseits in Form eines Gutachtens allerdings mit 250 € nach § 34 RVG berechnet werden könnte), meine ich, wird hier eine GG fällig.
Da die Vertragsprüfung nicht mehr unter Beratungshilfe fallen kann (bei schriftlicher Stellungnahme eurerseits in Form eines Gutachtens allerdings mit 250 € nach § 34 RVG berechnet werden könnte), meine ich, wird hier eine GG fällig.
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Als die Änderung mit Erstberatung letztes Jahr kam, hab ich versucht, den Chefs klarzumachen, dass sie immer ne Gebührenvereinbarung machen sollen, aber die vergessen das laufend. Tja, selbst schuld!
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
- doxy123
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Wir sind auch so eine Kanzlei, die i. S. Beratungen bzw. Vergütungsvereinbarungen irgwendwie nichts mitbekommen hat. Kann mir jemand helfen, damit ich das ändern kann. Möchte anregen, dass wir auch Vergütungsvereinbarungen treffen, bräuchte da aber vorher noch ein paar Informationen von euch: Macht ihr das generell bei allen Mandanten oder überlegt ihr vorher, ob es bei Abrechnung mit RVG (§ 34) mehr wäre? Wird pauschal oder nach Stunden abgerechnet? Welcher Rahmen ist bei Stundenabrechnung angemessen?
Angenehm sind die erledigten Arbeiten.
[i]Marcus Tullius Cicero[/i]
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- stein
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Leider hat hierauf niemand mehr geantwortet.doxy123 hat geschrieben:
Wir sind auch so eine Kanzlei, die i. S. Beratungen bzw. Vergütungsvereinbarungen irgwendwie nichts mitbekommen hat. Kann mir jemand helfen, damit ich das ändern kann. Möchte anregen, dass wir auch Vergütungsvereinbarungen treffen, bräuchte da aber vorher noch ein paar Informationen von euch: Macht ihr das generell bei allen Mandanten oder überlegt ihr vorher, ob es bei Abrechnung mit RVG (§ 34) mehr wäre? Wird pauschal oder nach Stunden abgerechnet? Welcher Rahmen ist bei Stundenabrechnung angemessen?
Ich habe schon in google geschaut, was dort zu Vergütungsvereinbarung steht.
Nichts gefunden !
Könnte bitte jemand weiterhelfen ?
Wie viele unter Euch arbeiten schon mit den Vergütungsvereinbarungen ?
Und wann - in welchen Fällen ?
Gibt es Vordrucke für diese Vergütungsvereinbarung ?
Wenn ja, wo genau ?
Gilt die Vergütungsvereinbarung nur außergerichtlich ?
Für Hilfe sage ich jetzt schon einmal
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
- Pepsi
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gelten tut sie grundsätzlich nur gegenüber dem Mandant, egal für welche Tätigkeit (für was sie eben abgeschlossen wird)
der Gegner muss natürlich nur die gesetzlichen Gebühren erstatten
bei google hast du nichts zu Vergütungsvereinbarungen gefunden? gleich der erste Link ist der hier http://anwaltverein.de/interessenvertre ... sgebuehren" target="blank dort gibts u.A. Muster
grundsätzlich gilt es bei Beratungstätigkeiten eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, weil es eben keine gesetzliche Regelung mehr dafür gibt, außer die 190/250 Erstberatung
ansonsten kann man natürlich auch bei sonstigen (außergerichtlich wie gerichtlich) Tätigkeiten eine abschließen, sei es eine über STundenhonorar oder man vereinbart nur einen besonderen Gegenstandswert. Bezüglich Erfolgshonorar gibts ja auch einige Neuerungen, aber da kenne ich mich nicht so aus, das machen wir nicht.
der Gegner muss natürlich nur die gesetzlichen Gebühren erstatten
bei google hast du nichts zu Vergütungsvereinbarungen gefunden? gleich der erste Link ist der hier http://anwaltverein.de/interessenvertre ... sgebuehren" target="blank dort gibts u.A. Muster
grundsätzlich gilt es bei Beratungstätigkeiten eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, weil es eben keine gesetzliche Regelung mehr dafür gibt, außer die 190/250 Erstberatung
ansonsten kann man natürlich auch bei sonstigen (außergerichtlich wie gerichtlich) Tätigkeiten eine abschließen, sei es eine über STundenhonorar oder man vereinbart nur einen besonderen Gegenstandswert. Bezüglich Erfolgshonorar gibts ja auch einige Neuerungen, aber da kenne ich mich nicht so aus, das machen wir nicht.
- stein
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Da frag ich mich heute wirklich, WAS habe ich da gestern eingegeben ? Denn ich fand Dinge für Ärzte. Na jedenfalls vielen lieben Dank Pepsi.Pepsi hat geschrieben:bei google hast du nichts zu Vergütungsvereinbarungen gefunden? gleich der erste Link ist der hier http://anwaltverein.de/interessenvertre" target="blank ... sgebuehren dort gibts u.A. Muster
Werde das dann am Dienstag gleich mal vorlegen.
Du, sag mal, wie macht ihr das denn, wenn der Mdt. rechtsschutzversichert ist - da rechnen wir immer gleich mit der RS ab und gar nicht erst mit dem Mdt. - Wie macht ihr das ? Weil doch die RS nur die normalen Gebühren erstattet.
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- Pepsi
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einfach "Vergütungsvereinbarung" bei google eingeben, da finden sich ganz viele Dinge
bei RS kann ich dir leider nicht beantworten, weil wenn wir RS haben, machen wir mehr und nicht nur Beratung..
grundsätzlich zahlt die RS bei ner Erstberatung natürlich auch nur 190/250 €, mehr weiß ich leider nicht
bei RS kann ich dir leider nicht beantworten, weil wenn wir RS haben, machen wir mehr und nicht nur Beratung..
grundsätzlich zahlt die RS bei ner Erstberatung natürlich auch nur 190/250 €, mehr weiß ich leider nicht