Hallo, ich weiß nicht weiter….
…und bitte um Eure Hilfe / Meinung.
Wir haben unsere Forderungen nicht rechtzeitig in die Insolvenztalbelle eintragen lassen. Allerdings hat der „Schlusstermin“ noch nicht sattgefunden.
Vor wenigen Tagen erhielten wir von der „Rechtspflegerin für den Insolvenzverwalter“ folgende Information: „Ich muss Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass der Insolvenzverwalter die von Ihnen angemeldete Forderung in einem nachträglichen Prüftermin bestreiten wird,….“
Was seht Ihr für eine Möglichkeit, um eine Anmeldung doch noch vornehmen zu können?
Vielen Dank und viele Grüße
Ulrich
nachträgliche Forderungsanmeldung
- Lola
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Ich denke, die Forderung kann ganz normal angemeldet werden, bzw.wurde angemeldet, wenn der Eingang bestätigt wurde. Was die Dame meinte, war wahrscheinlich nur, dass die Forderung halt eben nachträglich geprüft wird und das grundsätzlich Einwendungen gegen die Forderung bestehen, was aber gegen die Anmeldung an sich natürlich nicht steht.
Gruß, Lola
Gruß, Lola
Naja einfach anmelden ist zu kurz gedacht. Warum sollte Ulrich EUR 15,00 aufwenden, wenn er schon weiß, dass die Forderung bestritten wird. Ich würde an seiner Stelle mal beim Insolvenzverwalter fragen, warum dieser die Forderung bestreiten wird. Dann kann er rechtzeitig Unterlagen nachreichen.
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Hi,
claraK
In meinen Augen wurde die verspätete Anmeldung akzeptiert. Nachdem diese jedoch nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgte, fällt eine zusätzliche Prüfungsgebühr für die Nachprüfung an (15 EUR, s.o.). Insofern muss man an Hand der Quotenaussichten abwägen, ob sich das lohnt. Scheinbar wurde die Forderung jedoch bestritten, so dass man sich hier mal schlau machen sollte, welcher Bestreitensgrund hier angeführt wurde. Ggf. müssen Unterlagen, die den Anspruch dokumentieren nachgereicht werden.Ich muss Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, dass der Insolvenzverwalter die von Ihnen angemeldete Forderung in einem nachträglichen Prüftermin bestreiten wird,….
claraK
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hallo,
Wenn ich die Infos richtig verstehe, ist die Anmeldung ist doch aufgenommen.
Nur wird diese im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Es ist daher beim Verwalter nachzufragen, warum die Anmeldung bestritten wird und den Grund zu beseitigen. Wenn der nicht antwortet, hilft nach allem nur eine Klage auf Feststellung der Forderung.
Wenn die Forderung bestritten in das Schlussverzeichnis aufgenommen wird, also beim Schlusstermin noch bestritten ist, dann gibt es keine Quote auf die angemeldete Forderung.
Lg
Wenn ich die Infos richtig verstehe, ist die Anmeldung ist doch aufgenommen.
Nur wird diese im Prüfungstermin vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Es ist daher beim Verwalter nachzufragen, warum die Anmeldung bestritten wird und den Grund zu beseitigen. Wenn der nicht antwortet, hilft nach allem nur eine Klage auf Feststellung der Forderung.
Wenn die Forderung bestritten in das Schlussverzeichnis aufgenommen wird, also beim Schlusstermin noch bestritten ist, dann gibt es keine Quote auf die angemeldete Forderung.
Lg