Wie abrechnen????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Raphaela1207
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#1

10.07.2007, 15:44

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir mal wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen, Chefin hat seit heute beschlossen mir keine Kostennoten mehr zu diktieren und wirft mich jetzt ins kalte Nass, hab da doch überhaupt kein Plan von... :cry:

So folgender Fall

wir haben MB beantragt, Gegenseite hat verspäteten Widerspruch eingelegt, der dann als Einspruch behandelt wurde. Wir hatten zwischenzeitlich schon VB beantrag. Dann wurde das Verfahren zum hiesigen Gericht abgegeben und wir haben unseren Antrag begründet. Und nun zahlt die Gegenseite aufeinmal doch den vollen eingeforderten Betrag. Jetzt soll ich nen KFA machen, hmm und was müssen da für Gebühren rein???

Habs mir vielleicht so vorgestellt

1,0 Vefahrensgebühr nach 3305, die dann auf die 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV RVG angerechnet wird

+ Auslagen + MwSt

Hab bestimmt noch was vergessen, oder?

Ratlose Grüße

Raphaela
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Curry
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#2

10.07.2007, 15:47

1,0 VG nach 3305
0,5 VG nach 3308 (da verspäteter Widerspruch)
Entgelte

1,3 VG nach 3100
./. 1,0 VG nach 3305
Entgelte
MwSt.
Curry

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StineP

#3

10.07.2007, 15:47

Auf jeden Fall hast du einmal die Auslagen für das MB-Verfahren vergessen.

Ansonsten würde ich sagen, ist es ok...
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butterflybabe
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#4

10.07.2007, 15:47

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305
0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3308
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100
Anrechnung Verfahrensgebühr Nr. 3305

Auslagenpauschale, UST, Gerichtskosten
StineP

#5

10.07.2007, 15:48

ach ja, mist, klar, du musst natürlich die Gebühren für den VB auch noch separat berechnen. War jetzt in Gedanken dabei, dass VB aufrechterhalten wird. Man, man
Gast

#6

10.07.2007, 15:50

Gegenstandswert: 1.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG 1,3 110,50 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0 0,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 € 0,65 -55,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von
17,00 € bleibt bestehen -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 110,50 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 102,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 267,75 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 57,00 €
Zwischensumme netto 324,75 €
16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 51,96 €
Zwischensumme brutto 376,71 €
Gebührenguthaben Aktenkonto -27,84 €
zu zahlender Betrag 348,87 €

Vielleicht so? Ihr seid doch bestimmt schon vorgerichtlich tätig gewesen und jetzt hat der Beklagte durch Zahlung im Prinzip anerkannt. Für das streitige Verfahren war sicherlich das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ihr müsst aber erst Erledigung zur Hauptsache erklären und beantragen, die Kosten des Rechtsstreites dem Beklagten aufzuerlegen, damit ihr eine KGE bekommt.
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Raphaela1207
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#7

10.07.2007, 15:51

Ok Dankeschön ......... Dann war mein Ansatz ja nicht ganz verkehrt... *freu* Bin ja doch nicht ganz blöde.... Aber Kostenrecht ist absolut nicht mein Gebiet... Zum Glück gibt es euch....
Gast

#8

10.07.2007, 15:52

Das war wohl zeitgleich
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Raphaela1207
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#9

10.07.2007, 15:59

Äh KGE??? Ja, Erledigungserklärung ist abgeben und dass die Gegenseite Kosten trägt steht auch fest. Für die Festsetzung dann auch die außergerichtlichen Gebühren???
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Curry
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#10

10.07.2007, 16:01

KGE = Kostengrundentscheidung

Nein, die außergerichtlichen Kosten kommen nicht mit in den KfA, die hätten mit dem MB geltend gemacht werden müssen, wenn sie entstanden sind.
Curry

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