Terminsgebühr Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Plumbum
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#1

11.02.2011, 11:23

Hallo Leute...

bitte bitte bitte ... vielleicht kann das irgendjemand mit Belegen belegen (guter Satz *G)...mein Chef... der Fachanwalt für Sozialrecht, hat zwei Termine wahrgenommen vor dem Sozialgericht und ist jetzt der Meinung es gibt auch zwei Terminsgebühren...aber ausser in Strafverfahren und Bußgeldsachen gibt es doch pro Verfahrensinstanz nur eine Terminsgebühr oder?...

Er will es belegt haben, dass es nicht so ist und beharrt da drauf, zwei Terminsgebühren anzusetzen.

Liebe Grüße und hoffentlich eine schnelle Antwort

:thx
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Liesel
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#2

11.02.2011, 11:43

<a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, 18 Aufl., Rdn. 132 zu Vorbemerkung 3:

Die Terminsgebühr kann nur einmal in einer Angelegenheit anfallen. Mit ihr sind sämtliche Vertretungstätigkeiten in den in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Fällen abgegolten. Auch wenn der RA zunächst bei einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung und später bei einem oder mehreren Gerichtsterminen teilgenommen hat, verdient er die Terminsgebühr nur einmal.
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#3

11.02.2011, 13:37

Es gibt außer im Strafrecht sonst nur eine TG! Anwälte :roll:
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Plumbum
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#4

14.02.2011, 10:39

:thx Vielen lieben Dank...

aber Ihr wisst Ihr was, ich habs meinem Chef jetzt vorgelegt....und... er glaubt es immer noch nicht, tzz, also jetzt weiß ich auch nicht mehr weiter.

Wir haben jetzt mit PKH- Liquidation gemacht mit zwei (!!) Terminsgebühren. Jetzt hoffe ich auf das Gericht, dass die ihm das passende Schreiben. Also ehrlich.

Liebste Grüße und danke nochmals, aber er ist unverbesserlich. :roll:
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#5

14.02.2011, 10:56

Na wenn er es einfach nicht lernen will, wird er schon sehen, was dann vom Gericht kommt. :roll:
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#6

14.02.2011, 10:57

Aua, ist das peinlich.

Aus § 15 Abs. 2 und der Formulierung zu den TGen in Teil 4 "je Hauptverhandlungstag" ergibt sich doch klar, daß die Strafsachen die große Ausnahme zur Regel sind.
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